Erbessonntag


Erbessonntag -

Früher nannte man den 1. Sonntag nach Invocabit auch Erbessonnntag so kann man dies in Gerichtsakten 1554 nachlesen. Siehe Hier

In einer Frankfurter Chronik, die im Jahr 1734 gedruckt wurde, ist auf Seite 815 zu lesen: Sonntag nach der Gold-Fasten ist der Sonntag nach Invocabit, alias der Erbes Sonntag / weilen der Zeit die Fasten-Speiß gar streng angegangen.

In einem Taschenbuch von 1898 wird der Fastensonntag Invocabit selbst als ErbesSonntag bezeichnet.

In einer Archivalischen Zeitschrift, ist unter: XI. Gatterers Lehrapparat in Luzern von Th. v. Liebenau (Staatsarchivar in Luzern) folgendes zu lesen: Als kleine Probe mag folgendes Beispiel dienen: „Erbessonntag“ ist z. B. nach Weidenbach der Sonntag Reminiscere; nach Zinkernagel der Sonntag nach Invocabit, also wiederum Reminiscere. Dagegen liegt hier eine Urkunde des Gerichtes Kyhnnenheim von Jahr 1507 vor, worin es heisst: „Geschehen vff den Erbes Sonntag Invocabit zu Latyn genannt“


http://www.brauchtumsseiten.de/a-z/e/erbsensonntag/home.html

Die Brauchtumsseiten    (http://www.brauchtumsseiten.de)
Copyright © by Josef Dirschl, www.brauchtumsseiten.de    -    info@brauchtumsseiten.de

ALLE RECHTE VORBEHALTEN / ALL RIGHTS RESERVED