Fahneneid


Fahneneid - das von den in das Heer eintretenden Soldaten dem Landesherrn zu leistende eidliche Versprechen, die militärischen Pflichten treu erfüllen zu wollen.

Der Ausdruck Fahneneid hängt mit der bei dieser Eidesleistung üblichen Feierlichkeit, der Ableistung des Eides auf die Fahne, zusammen. Der Bruch dieses Eidlichen Versprechens, also die Nichterfüllung einer militärischen Pflicht, zieht jedoch nicht die Strafe des Meineids, sondern nur die Strafe des Verbrechens oder Vergehens nach sich, welches durch jene Verletzung der militärischen Pflicht verübt wurde. Im Deutschen Reich aber, wo Art. 64 der Reichsversammlung bestimmt, dass der Höchstkommandierende eines Kontingents sowie alle Offiziere, welche Truppen mehr als eines Kontingents befehligen und alle Festungskommandanten, vom Kaiser ernannt werden sollen, leisten diese Offiziere auch dem Kaiser den Fahneneid. Außerdem sind alle deutschen Truppen verpflichtet, den Befehlen des Kaisers unbedingt Folge zu leisten und es ist diese Verpflichtung ausdrücklich in den den anderen Landesherren zu leistenden Fahneneid mit aufgenommen.

Quelle:
Meyers Konversations-Lexikon, eine Encyklopädie des allgemeinen Wissens, Dritte gänzlich umgearbeitete Auflage, sechster Band, Seite 539 von 1875


Fahneneid, BRD →Diensteid; Österreich →Treuegelöbnis.

Quelle:
Aus einem 20 bändigem Bertelsmann Lexikon von 1971


Fahneneid, Treueid des Soldaten

Quelle:
Meyers Grosses Hand Lexikon von A-Z von 1991


http://www.brauchtumsseiten.de/a-z/f/fahneneid/home.html

Die Brauchtumsseiten    (http://www.brauchtumsseiten.de)
Copyright © by Josef Dirschl, www.brauchtumsseiten.de    -    info@brauchtumsseiten.de

ALLE RECHTE VORBEHALTEN / ALL RIGHTS RESERVED