Karneval
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Karneval  —  Fastnacht, Fasching, Carneval

Karneval wird im engern Sinne das Triduum vor dem Aschermittwoche, im weiteren die ganze Zeit vom 3. Februar (dem Blasiustage) bis zum Aschermittwoche genannt. Der Etymologie nach deutet das Wort „Fastnacht” an, daß man ursprünglich die Nacht vor dem Aschermittwoche, diesem bekannten Caput jejunii oder Anfangstage der vorchristlichen Quadragesimalfasten, darunter verstanden habe. Welche Wurzel das Wort „Fasching” habe, ist schwerer zu ermitteln: vielleicht dürfte es eine corrupte Ableitung von „Fastnacht” sein. Der Name „Carneval” endlich (Caro vale, oder Ubi caro valet) ist ohne Zweifel entweder eine Anspielung auf das in der Fastenzeit ehemals bestandene Verbot des Fleischspeisengenusses, oder auf die Lebensweise, welche die große Masse während der Fastenzeit führt.

In Rom wird der Carneval auf der langen Straße Corso abgehalten.

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Zu beiden Seiten sind Erhöhungen für die Fußgänger, auf denen Stühle vermietet werden und zwei Reihen von Wagen mit bunten Masken gefüllt ziehen auf der einen Seite hin, auf der anderen her. Zwischen diesen Wagen wimmelt es von Masken. Es ist ein Gedränge und Geschrei, von dessen Verwirrung wir keine Vorstellung haben. Alle Häuser sind überdies mit reichen Teppichen verziert und aus allen Fenstern schauen Masken auf das Gewirr der Straße.

Es besteht diese Lebensweise darin, daß die Mehrzahl der Christen zumal die noch in jugendlichem Alter sich befindlichen, sich während derselben durch Tanz, Schmausereien, Trinkgelage u.f.w. zu erheitern suchen, ja mitunter meinen, es eigneten sich gerade diese Tage im Jahr ganz besonders dazu. So ist es in Deutschland, so in Frankreich, Rußland und andern Ländern, so selbst in Rom. Man maskiert sich sogar mitunter in Städten und Märkten, und veranstaltet hie und da maskiert feierliche Umzüge, um durch lustige Schwänke und Einfälle das gesamte Puplikum zur Teilnahme an der Freude zu bewegen. Von diesen lärmenden Freuden mag es kommen, daß Manche meinen, man müsse dies Zeit nicht „Fastnacht” sondern „Faßnacht” nennen, d. h. die Zeit in der besonders dem Trunke (den Fässern) zugesprochen werde. (vgl. die Liturg. v. Mahrzohl und Schneller 4. TH. S. 252).

Da die Kirche ihre Priester schon 17 Tage vor dem Aschermittwoche im blauen Bußgewande zum Altare ruft, und jedes Alleluja verbietet, so liegt am Tage, daß die in diese Zeit fallende Fastnachtsfeier nicht von ihr ausgehe, ja jeden kirchlichen Charakters entbehre. Die Fastnachtsfeier besteht vielmehr, weil sie die Gläubigen, dem Rathe und Wunsche der Kirche zuwieder begehen. Fragt man, was die Gläubigen dazu veranlaßt haben mag, so gibt uns die bekannte Genußsuchtdes Menschen wohl den richtigsten Aufschluß: man suchte sich für die mehrwöchentliche Quadragesimalfasten im Voraus schadlos zu halten.

Kein Nüchterner wird unschuldige Freuden, sei es auch, daß sich bisweilen die Freude zum Jubel, der Jubel zum Gejauchze steigert, seinem Mitmenschen verübeln. „Alles hat,” heißt es im Buche des Predigers (3, 1. 4.), „seine Zeit: es ist eine Zeit des Weines, und eine Zeit des Lachens, eine Zeit des Klagens und eine Zeit des Tanzens.” Leider werden aber nicht selten in diesen Tagen der Scherz Zote, der Tanz Frechheit, das fröhliche Mahl grober Bauchdienst.

Mit Schmerzen sieht dies der frömmere Teil der Gläubigen. Er fühlt sich gedrungen mit doppelten Eifer zu beten. Namentlich werden ihm das Triduum vor dem Aschermittwoche und die Sonntage zuvor frömmliche Bettage. Die Kirche sieht ihrerseits diesen Gebetseifer mit Wohlgefallen, und wünscht, daß derselbe auch dort sich entzünde, wo er sich noch nicht findet. Ja sie ist bedacht, auch jene ihrer Kinder zu doppelten Gebetseifer einzuladen, die sich nicht stark genug fühlen, die lärmenden Weltfreuden gänzlich meiden. Zu diesem Behufe wird in der neueren Zeit (das erste Beispiel dieser Art gaben die Jesuiten in Macerati im J. 1556) in dem Triduum vor dem Aschermittwoche oder auch an den drei Sonntagen Septuageimä, Seragesimä und Quinquagesimä in allen Pfarrkirchen (wo Jesuitencollegien sich befanden oder noch befinden, in den Jesuitenkirchen) ein mehrstündiges Gebet vor ausgesetztem Venerabile im Ostenforium gehalten, und allen denen, die reumüthig beichten, andächtig communiciren, und wenigstens ein Mal an einem dieser Tage vor dem ausgesetzten Venerabile andächtig um den götlichen Beistand beten, vom Papste Clemens XIII. am 23 Juli 1765 vollkommener Ablaß angeboten.

Quelle:
Quelle: Kirchenlexikon oder Encyklopädie der katholischen Theologie und ihre Hilfswissenschaften von 1848
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