Kreuzpartikel
ein Service von www.brauchtumsseiten.de


Kreuzpartikel  — 

Wie Socrates (hist, eccl. I. 1. c. 17), Sozomenus (hist. eccl. I. 2. c. 1), Rufinus (hist. eccl. I. 1. c. 7), Ambrosius (de obitu Theodos.), Paulinus (ep. 31. al. 11), Cyrillus von Jerusalem (ep. ad. imperat. Const.) u. s. w. berichten, fand die Kaiserin Helena, die Mutter Constantins des Gr., das Kreuz, an dem Christus gestorben ist, unter den Trümmern eines Venustempels, den die Heiden zur Verspottung des Christentums auf Golgatha erbaut hatten.

Als es gefunden war, wurde es um so mehr als ächt erkannt, als eine vornehme Frau, auf den Rat des hl. Maccarius, Bischofs von Jerusalem, damit berührt, augenblicklich gesund wurde.

Man bewahrte es nicht bloß bis zur Zeit des Perserkönigs Chosroes sorgfältig in Jerusalem auf, sondern hielt es auch für ein großes Glück, Stücklein davon abschneiden zu können, und diese so in`s Unendliche zu vermehren, daß sie bald bloße Splitter wurden. Sagt ja schon Paulinus (i.c):

„Accipite magnum in modico munus, et in segmento paene atomo astulae brevis sumite munimentum praesintis et pignus aeternae salutis.”

Diese Splitter nennt man nun Kreuzpartikel (Particulae crucis).

Gar viele Gotteshäuser, ja selbst nicht wenige Privatpersonen rühmen sich, solche zu besitzen. Sie werden gewöhnlich in einem monstranzartigen Gefäße aufbewahrt. Damit so viel als möglich nur ächte von den Gläubigen verehrt werden, ist das Gefäß mit päpstlichem oder bischöflichem Siegel gut verschlossen.

Die gewöhnlichste Verehrung derselben besteht darin, daß man das Glas, innerhalb welchem der Partikel sich befindet, küßt. Mitunter wird auch derselbe bei brennenden Lichtern auf dem Altare exponiert, und vom Priester den Gläubigen zum Kusse angeboten. Wird der Altar während einer solchen Exposition beräuchert, so ist auch der Partikel stehend zu incensiren (S. R. C. 15. Sept. 1736).

Wo das seit unvordenkliche Zeiten Sitte ist, darf man ihn auch mit oder ohne Baldachin, es sei dann mit oder ohne Velum, umgeben von zwei Rauchfaßträgern in Prozession herumtragen. Auch ist es erlaubt, mit ihm, wenn er exponirt oder in Prozession herum getragen wurde, das Segenskreuz über das Volk zu machen.

Quelle: Kirchenlexikon oder Encyklopädie der katholischen Theologie und ihre Hilfswissenschaften von 1848
bearbeitet und digitalisiert von www.brauchtumsseiten.de


http://www.brauchtumsseiten.de/a-z/k/kreuzpartikel/home.html

Die Brauchtumsseiten    (http://www.brauchtumsseiten.de)
ein Service von Josef Dirschl, www.brauchtumsseiten.de    -    info@brauchtumsseiten.de
ALLE RECHTE VORBEHALTEN / ALL RIGHTS RESERVED