Suchbegriff(e) eingeben:
Benutzerdefinierte Suche


Brauchtum im Jahresverlauf oder von A - Z
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
A B C
D E F
G H I
J K L
M N O
P Q R
S T U
V W X
Y Z
Neu  Veranstaltungskalender


Infos hinzufügen  |  Druck Version  |  PDF Version  |  Buchtips  |  Zurück
Translate this page into English Translate this page into English   |   Traduction française de cette page Pressure Version

1 Mai - Maifeiertag - Tag der Arbeit
Copyright © by www.brauchtumsseiten.de
1. Mai - Maifeiertag, Tag der Arbeit

Der Erste Mai ist gesetzlicher Feiertag in Deutschland, Österreich, in der Schweiz und in zahlreichen weiteren Ländern. 1932 z.B. wurde der 1 Mai (National Labor Day) auch in Thailand als Feiertag eingeführt.

In sehr vielen Regionen wird in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai mit einem Tanz in den Mai gefeiert.

Weitere Bräuche am 1 Mai sind z.B. Maien, Maibaum aufstellen, Maibaumkraxln usw.

Der 1. Mai wird in der Kirche mit dem Gedenktag "Josef des Arbeiters" auch liturgisch gefeiert.

Seit mehr als 100 Jahre feiert die deutsche und internationale Arbeiterbewegung den 1. Mai als "Tag der Arbeit". Er wird deshalb auch Kampftag der Arbeiterbewegung oder Maifeiertag genannt.

Ausführliche Informationen über den 1. Mai (Maifeiertag, Tag der Arbeit) und die Bräuche finden sie direkt bei den Feiertagsseiten unter

Jetzt Neu:
Veranstaltungskalender
für Brauchtum und Tradition

Terminvorschau


   Postfach  | Impressum  | Haftungsausschluss  | Disclaimer  | Partner
Die Brauchtumsseiten    (http://www.brauchtumsseiten.de)
Copyright © by Josef Dirschl, www.brauchtumsseiten.de    -    info@brauchtumsseiten.de
ALLE RECHTE VORBEHALTEN / ALL RIGHTS RESERVED
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits

Haftungshinweis:
Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.