Manifest -
Manifest nennt man eine öffentliche Erklärung einer Staatsregierung über irgend eine wichtige Angelegenheit zu Rechtfertigung ihrer Handlungsweise.
Dasselbe wird gegenwärtig meist in nicht offizieller Form, d. h. ohne Anrede, Unterschrift und Siegel, erlassen, und soll besonders die öffentliche Meinung des Auslandes aufklären.
An die auswärtigen Regierungen dagegen werden zu gleichem Zwecke Circularnoten erlassen, an die eigenen Untertanen Proklamationen, welche meist kürzer sind als das Manifest; auch werden zuweilen die motivierten Vorträge der Minister bekannt gemacht. —
Im Seerecht heißt Manifest der Frachtbrief über die gesamte Ladung, welcher die Auszüge aus den einzelnen Frachtbriefen enthält.
Quelle: Real-Encyklopädie aus dem Jahre 1846
Leider habe ich für diese Seite noch keine
weiteren Informationen und Bilder und bitte um Mithilfe
|