Matrikel - Matrikel der Geistlichen
Text aus der Real-Encyklopädie von 1846
Matrikel heißt jedes christliche Verzeichnis gewisser Personen oder Einkünfte, so auf Universitäten das Verzeichnis, worin die Studenten bei ihrer Aufnahme als Bürger der Universität eingetragen (immatriculiert) werden; bei den Geistlichen das Verzeichnis der Eingepfarrten einer Kirche, meist jedoch nur der bei einer Pfarre befindlichen Einkünfte.
Die deutsche Reichsmatrikel bestand in dem Verzeichnis aller Stände des Deutschen Reichs und ihrer Beiträge zu den Reichsanstalten.
Die wormser Matrikel von 1521 enthielt das Verzeichnis der zu stellenden Contingente und der Kriegssteuern (Römermonate), eine andere das Verzeichnis der Kosten für die Unterhaltung des Reichskammergerichts (Kammerzinsen).
Beide waren indes im Laufe der Zeit unbrauchbar geworden, ohne daß man sich über gesetzliche Berichtigung vereinigen konnte, daher behalf man sich nur mit Asualmatrikeln, d. i. den durch Reichsschlüsse und Observanzen modicirten älteren Matrikeln.
Quelle: Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände von 1846
Text aus der Encyklopädie der katholischen Thelologie von 1851
Matrikel der Geistlichen heißt das Verzeichnis, welches den Personalbestand der an einer Cathedarl- Collegiat- oder Pfarrkirche angestellten und bepfründeten Cleriker enthält.
Von jeher nämlich wurden die an einer Hauptkirche (titulus) bleibend angestellten Cleriker, zum Unterschiede der nur aushilfsweise gebrauchten oder bloß eine Zeit lang in einer fremden Pfarrei oder Diöcese commorirenden Geistlichen, Clerici intitulati genannt und in das Verzeichnis (matricula) der an der betreffenden Kirche beamteten Geistlichen eingetragen, daher clerici immatriculati i. e. ecclasae matrici adscripti.
Quelle: Encyklopädie der katholischen Thelologie und ihrer Hilfswissenschaften von 1851
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