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Messdiener, Ministrant
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Messdiener, Ministrant -

Meßdiener, Ministrant, heißt derjenige, der bei der heiligen Messe den opfernden Priester mit Stimme und Hand unterstützt, oder dem Priester äußere Dienste leistet., welche derselbe Anstandshalber und ohne Störung sich nicht selber leisten kann. Es ist das Meßbuch von einer Seite des Altars auf die andere zu tragen, Wein und Wasser einzugießen, auf die Gebete und Begrüßungen des Priesters zu respondieren etc.

Damit das Alles mit Ordnung und Auferbauung, wie solches das heiligste Geheimnis fordert, geschehe, dazu ist die Beihilfe eines Dieners erforderlich. Auch hat dieser Dienst noch eine andere höhere Bedeutung; es soll durch den Meßdiener die geistige Teilnahme des gläubigen Volks an der hl. Opferhandlung ausgedrückt werden, denn obschon diese der Priester specialiter allein vollbringt, so geschieht dieses doch auch universaliter durch das Volk, welches das hl. Opfer mit seinen Bitten und Wünschen, mit dem bestimmten Ausdrucke seiner Andacht und Intention begleitet. Dahin weisen die Ausdrücke des Celebranten: Offerimus tibi Domine calecem salutaris etc., orate fratres,...ut meum ac vestrum sacrificiumacceptabile flat apud Deum Patrem omnipotentem. War es ja im Anfange auch das gläubige Volk, welches die Opfergaben täglich besorgte und vor den Altar brachte. Auch herrschte ursprünglich der Gebrauch, daß das Volk dem Priester am Altare respondirte, wie das aus der Einrichtung der ältesten Liturgien ersichtlich ist. So liest man in der Liturgie des hl. Jacobus: Postquam sacerdos ingressus est ad altare, dicit: Pax vobis; populus: et cum spiritu tuo. Derselbe Gebrauch findet sich in den Liturgien des hl. Marcus, des hl. Basilius etc. Der hl Martyr Justinus spricht gleichfalls von gewissen Acclamationen, welche das Volk dem opfernden Priester zurufe. Der hl. Eyprian spricht von dieser Umgebung als von einer zu seiner Zeit allgemein eingeführten Gewohnheit. Der hl. Gregorius schreibt: Sacerdosmissam solus nequaquam celebret; quia sicut illa celebrari non potest sine salutatione sacerdotis, et responsione plebis, ita nimirum nequaquam ab uno debet celebrari; esse enim debent; qui illum circumstent; quos ille salutet; et a quibus ei respondeatur.

Diese Gewohnheit fand selbst während der Verfolgungszeit statt, wo man im Gefängnis das hl. Opfer feierte, wo der Dienst den Priestern von Diakonen geleistet wurde. Ursprünglich waren also die Meßdiener Diakonen, dann wenigstens niedere Kleriker, später auch Laien, nachdem und wo die Kleriker nicht in hinreichender Anzahl vorhanden waren. Wo außer den Messe lebenden Priestern keine Kleriker sich finden, da weist ohnehin das Bedürfnis auf die Laien hin. Die Zahl der Meßdiener ist nicht immer dieselbe. Bei einer Stillmesse dient ein einziger Laie oder Kleriker. Der eine Stillmesse celebrierende Bischof wird von einem oder zweien Hauspristern (Capellanis) im Beisein eines Laien assistiert. Beim Hochamte hat der Priester der größeren Feierlichkeit wegen zwei Ministranten, bei höheren Festen wohl auch mehrere; bei einem sog. Levitenamte finden sich gewöhnlich sechs Diener: zwei Leuchtenträger (ceroferarii), ein Rauchfaßträger (thuriferarius), der häufig zugleich das Schiffchen trägt, ein Ceremoniar, ein Diakon und Subdiakon. Dem Bischofe assistieren im Pontificalamt außer den gewöhnlichen zwei Majoristen und dem Assistenten (Archipresbyter) öfter noch zwei Ehrendiakonen, und eine größere Zahl von Minoristen, alle in den ihrem Ordo entsprechenden Kultkleidern. Zur Zeit des hl. Ignatius und Eyprians assistierte bei der Stillmesse ein Diakon.

Als sich später der Mußbrauch an manchen Orten einschlich, ohne Meßdiener zu zelebrieren, so erließen mehrere Concilien (so Toledo und Mainz) Verbote dagegen, und zwar weil der Mangel eines Dieners, wenn auch nicht gegen die Substanz, doch gegen die Decenz des hl. Geheimnisses verstosse. Daß der Notfall eine Ausnahme rechtfertigt, braucht nicht erwähnt zu werden. In der frühesten Zeit war es Brauch, daß in der Gemeinde nur eine feierliche Messe, und zwar vom Bischofe, gehalten wurde, welche dann außer dem Volke auch die gesamte Geistlichkeit der Gemeinde anwohnte. Als später jeder Priester für sich die hl. Messe zu lesen pflegte, so zogen sich neben den Priestern auch die übrigen Kleriker von der Hauptmesse zurück. Um den Stolz der minderen Prälaten hintanzuhalten, die vornehm auf den einfachen Priester herabsehen, hat die Congr. sacr. Rit. durch eine Verordnung vom 27. September 1659 geboten., daß auch diese sich nur eines Ministranten bei der stillen Messe bedienen, und sich den Kelch nicht zum und vom Altare tragen lassen sollen. Aus derselben Absicht, den geistlichen Stolz zurückzudrängen, sollen nach kirchlicher Vorschrift auch dem höheren Klerus, selbst den Generalvicaren, bei der Privatmesse nur zwei Kerzen brennen. Mögen auch vier Kerzen brennen; gewiß aber ist der Zweck der kirchlichen Vorschrift dann verfehlt, wenn man, wie es an manchen Orten geschieht, von den vier Lichtern zwei auslöschen läßt, sobald ein minderer Priester an den Altar tritt.

Quelle: Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften von 1851

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