Morgengabe -
Morgengabe nannte man ursprünglich das Geschenk, welches der neue Ehemann der Frau am Morgen nach der Hochzeit machte.
Spuren dieser Einrichtung finden sich schon in den ältesten deutschen Gesetzen.
Die Morgengabe war früher ziemlich allgemein und ihre Größe wurde im Ehevertrage bestimmt; später fand sie nur beim Adel statt.
Bei den sogenannten unstandesmäßigen Ehen vertrat sie die Stelle eines vollkommenen Abfindens und von ihr hatte die Frau alle Ausgaben für sich und ihre Kinder zu bestreiten.
Etwas Anderes ist die gesetzliche oder sächsische Morgengabe, worunter man diejenigen beweglichen Sachen verstand, welche eine adelige Witwe nach dem Tode ihre Mannes aus dessen Gütern bekommen mußte.
Dahin gehörten alles feldgängige Vieh weiblichen Geschlechtes, Schafe und Gänse, zugelegtes Bauholz, nicht eingefügte Zaunstöcke usw.
Selten indeß wurde die sächsische Morgengabe in Natur gegeben, sondern es verglichen sich gewöhnlich die Erben des Mannes mit der Frau über eine gewisse Geldsumme, die sie erhielt.
Durch das Mandat vom 31. Januar 1829 wurde die Morgengabe im Königreiche Sachsen aufgehoben.
In der Bibelübersetzung Luther`s wird durch Morgengabe die Summe bezeichnet, welche der Vater des Bräutigams an die Familie der Braut, als Kaufpreis der letzteren, zahlt.
Quelle: Real Encyklopädie für die gebildeten Stände von 1846
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