Morgengebet - (das kirchliche)
Schon das Licht der natürlichen Vernunft erkennt in der Morgenzeit die ideelle Repräsentation des Schöpfungsaktes, schaut sie deshalb als ein den Göttern geweihte Zeit und fordert vom Menschen, daß er, als Priester der Natur, mit ihr auflebe und ihr Worte leihe.
Wie hoch das Gesetz des A.B. diese Zeit stelle und wie es sie ganz besonders dem Dienste Gottes zu eigne, ist bekannt.
Im N.B. ist sie durch das Beispiel Jesu (Marc. 1, 35), wie durch die wichtigsten Momente des Erlösungswerkes (Leiden und Auferstehung) geheiligt worden.
Wem demzufolge der fromme Sinn der Gläubigen diese Zeit von jeher mit einer höheren Signatur bekleidet sah, wenn man mit der Darbringung des unentweihten Tributes der Erstlinge des Tages das dem allgemeinen Priestertum inhärierende Opfer des Gebetes verband, wenn man diese Zeit als wichtigen Incidenzpunkt des Gnadenlebens betrachtete sie danach gemeinsam und öffeltlich feierte, so tat man nur, wozu der, Alles sub specie aeterenitatis betrachtende Glaube von selbst anregte.
Wenn endlich die Kirche Gottes die Heiligung dieser Zeit gesetzlich anordnet, indem die die selbe ganz besonders in den Kreis der von ihr fixirten täglichen Gebetsstunden zieht, so geschieht auch die nur, um den durch diese Siebenzahl symbolisirten Bund Gottes mit der gläubigen Menschheit fester zu gründen und zu betätigen.
Die Geschichte der Motgengebetsstunde betreffend, so wissen wir zwar aus dem bekannten Brief des Plinius an Trajan, daß sich die Christen, die er antelucanos nennt, vor Sonnenaufgang versammelten; indeß ist, abgesehen davon, daß er nur von dem Status dies spricht, dabei en eine regelmäßig gehaltene Gebetszeit nicht zu denken.
Bei dem Verbote gemeinsamen Gottesdienstes versammelte man sich eben zu der Zeit, wo man ungestört und sicher war.
Wenn auch Tertullian (de Orat. c. 18) den Grundsatz fest hält, man müsse überall und allzeit beten, so bezeichnet er doch nur die "apostolischen Stunden" (Terz, Sert, und Non) als Gebetsstunden.
Doch fügt diesen drei Stunden der Verfasser der Expositio Orat. Domin. (Eyprian?) neben dem Abend-, und dem Gebet während der Nacht auch das Morgengebet bei: Mane orandum est, ut resurrectio Domini malutina oratione celebretur (ep.35).
An all`diesen Stunden versammelten die Bischöfe ihre Gläubigen in den Kirchen; doch begnügte man sich in der Praxis, da es von Seite der Laien nicht immer möglich war, an allen Stunden Teil zu nehmen, wenigstens soweit es die Wochentage angeht, mit dem feierlichen Früh- und Abendgottesdienst Const. Apostol. I. II. c. 59.
Daß aber diese allgemein und öffentlich waren, erhellt daraus, daß, obgleich das achte Buch der apostolischen Constitutionen sechs tägliche Gebetsstunden vorschreibt (c.40), da selbst doch nur für die Morgen- und Abendstunde ein Ritus und Formulare angegeben sind.
Die Morgenandacht beginnt mit dem Morgenpsalm 62, sodann folgen Gebete für die Katechumenen, Energumenen und Pönitenten; zum Schluß Gebete für die Gemeinde und der Segen.
Die Teilnahme des Volkes an diesen täglichen Gebetsstunden verminderte sich übrigens mit der Zeit und die feierliche Morgenandacht wandelte sich von Seite der Laien in eine private um, wiewohl noch später z.B. Theodulph von Orleans (23. Can. in dem Capitulare) und der hl. Carl Borromäus (Synode von Mailand 1576 p. 1. c. 24) die gemeinsame Andacht am Morgen und Abend in der Kirche empfehlen.
Dagegen erhielt sich die alte kirchliche Ordnung beim Klerus, der in der Heiligung der alten Stunden stellvertretend für die Gemeinde einzutreten hat.
Und insofern kann immerhin noch von einem kirchlichen Morgengebete die Rede sein.
Der alte Namen hierfür ist preces matutinae.
Man hat zwar der Etymologie zuwider später auch das "Matutin" genannt, was die Alten matutinas Vigilias, Orationem nocturnam etc. nannten; ursprünglich verstand man aber darunter das Gebet bei Tagesanbruch.
Preces matutinae ist unzweifelhaft das, was jetzt die Laudes sind. Doch ist zu bemerken, daß schon J. Cassian eine doppelte solennitas matutina erwähnt, und eine davon prima nennt;
sonach faßt wowohl das Lateinische: precatio matutina als auch das Griechische zwei Gebetsstunden in sich, sc. die Laudes und die Prim.
Die Einführung der letzteren war zur Zeit Gregors M. schon allgemein.
Man hat also von dieser Zeit ein doppeltes Morgengebetzu unterscheiden; eines vor und das andere nach Sonnenaufgang.
Den Inhalt beider anzugeben, ist hier nicht der Ort. Man sehe die Schrift von Dr. Allioli: "über die innern Motive der canonischen Stunden etc. Augsnurg 1848".
An Aufforderungen an die Laien, sich beim öffentlichen Morgengebete einzufinden, hat es, wo man noch Gelegenheit dazu von Seite des Klerus gab, nie gefehlt, auch hat die Kirche nicht ermangelt, ihre Indulgenzen den Teilnehmern, namentlich an hohen Festen, anzubieten, dessen ungeachtet ist teils durch Schuld der Laien, teils des Klerus die private Morgenandacht an die Stelle der öffentlichen, gemeinsamen, allgemeinen getreten.
Was das häuslioche Morgengebet, welches nach den apostolischen Constitutionen nur ein Nachbild des öffentlichen sein sollte, betrifft, so liegen von Seite der Kirche nur Aufforderungen vor, aber aus allen Jahrhunderten, daß es nicht unterlassen werde.
Dagegen die Formulare richteten sich nach dem Bildunggradder jeweiligen Zeit, sind auch nur z.B. in Katechismen empfohlen, nicht geboten.
Inhalt derselben ist demütige Anbetung Gottes, Danksagung, Aufopferung, Erweckung der Intention bei den Handlungen des tages, Bitteum Schutz Etc.
Anrufung Maroä, des Schutzengels u.f.f.
Es soll möglichst darauf gedrungen werden, daß alle Hasugenossen daran Teil nehemn; ohne dies fehlt der Familie das einige, geistige Band, die höhere, übernatürliche Weihe, und eine reiche Gnadenquelle.
Quellen:
Encyklopädie der katholischen Kirche und ihrer Hilfswissenschaften von 1851
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