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Morgenläuten
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Morgenläuten - Angelus Domini

Darunter versteht man das Gebet des englischen Grußes, welches täglich dreimal, nämlich: am frühen Morgen, Mittags und Abends auf ein Glockenzeichen (das so genannte Ave Maria-Geläute) verrichtet wird.

Die Einführung dieses Gebetes geschah den verläßlichsten Nachrichten zufolge durch Papst Johann XXII. (1316-1334).

Beiläufig 100 früher schon pflegte man die Stunde des Feierabends (hora ignitegii) durch Glockengeläute anzukünden. Nun verordnete Papst Johann durch eine Bulle vom 7. Mai 1327, daß bei dem Läuten der Feierabendglocke das Ave Maria dreimal gebetet werde. Bald darauf schreibt das 1346 unter dem Vorsitze des Erzbischofs Wilhelm von Sens gehaltene Concilium von Paris vor, "daß die Anordnung des Papstes Johann, heiligen Andenkens, wonach zur Zeit und Stunde des Ignitegiums das Ave Maria dreimal zu beten sie, unverletzlich beobachtet werden soll." In der päpstlichen Verordnung, heißt es weiter, sei den Betenden schon ein bestimmter Ablaß bewilligt, dem das Concilien kraft der ihm verliehenen Vollmacht einen Ablaß von 30 tagen usw. hinzufüge. (Harduini acta Cocil. Tom. VII. ED. Par. 1714 P. 1682 Tit. 3.)

Die Statuten Simons, Bischofs von Nantes (Martene, Anecd. Tom, IV. p. 962) befehlen den Kuratgeistlichen, zur üblichen Stunde in ihren Kirchen zum Feierabend läuten zu lassen und die Parochianen anzuweisen, daß sie bei diesem Geläute knieend den englischen Gruß beten, womit sie einen Ablaß von 10 Tagen gewinnen. Bisher beschränkten sich die Verordnungen über das Beten des englischen Grußes noch auf die Feierabensstunde. Im Jahr 1368 aber befiehlt das Concilium von Lavaur (Harduin I. c. p. 1856 Tit. 127) allen Rektoren und Kuraten bei Strafe der Exkommuniuon, um die zeit des Sonnenaufgangs in derselben Weise, wie am Abend, ein Glocke zu läuten oder läuten zu lassen. Das Gebet, welches hierzu empfohlen wird, besteht in 5 Paternoster zur Ehre der 5 Wunden des Erlösers und in 7 Ave Maria zur Ehre der 7 Freuden Mariens. Im folgenden Jahr verordnete die Synode von Besiers, "daß bei Tagesanbruch ein dreimaliges Zeichen mit der großen Glocke gegeben werde. Und wer es hört, heißt es weiter, der bete dreimal das Paternoster und Ave Maria, wofür wir ihm ...20 Tage Ablaß...bewilligen" (Martene, Anecd. Tom. IV. p. 660).

Daß auch Mittags geläutet und der englische Gruß gebetet werde, soll nach Einigen Calixt III. 1456, nach Fleury und Du Cange, Ludwig XI. im Jahr 1472 eingeführt haben. Dagegen hat Mabillon gezeigt, daß der kirchliche Gebrauch, wonach auch Mittags geläutet und ein dreimaliges "Ave Maria" gebetet werde, von Frankreich ausgegangen sei und im Anfang des 16.ten Jahrhunderts die apostolischen Sanction erhalten habe.

Um die Gläubigen zur genauen und freudigen Verrichtung dieses Gebetes aufzumuntern, hat Benedict XIII. durch apostolisches Sendschreiben vom 14ten September 1724 Allen, welche einmal im Monat nach Empfang der heiligen Sakramente der Buße und des Altars dreimal den Gruß des Engels beim Glockenzeichen, sei es Morgens, Mittags oder Abends, knieend verrichten und Gott um die Eintracht der christlichen Fürsten, Ausrottung der Häresien und Erhöhung der hl. Kirche flehentlich bitten, einen vollkommenen Ablaß für immer bewiligt. Auch verlieh er denen, die an irgendwelchem Tage im Jahre das selbe Gebet mit zerknirschten Herzen recitiren, 100 Tage Ablaß (Benedict XIV., I.c. Instit. 61. n. 1.).

So verdanken wir es der Vorsorge von Päpsten und auf Synoden versammelten Bischöfen, daß gegenwärtig in der katholischen Welt allenthalben der Morgen, Mittag und Abend eines jeden Tages durch ein Gebet geheiligt wird, in welchem wir uns an das größte aller Geheimnisse — die Menschwerdung Gottes — dankbar erinnern, die seligste Jungfrau verehren und um ihren Schutz und Hilfe flehen, und den dreieinigen Gott um seiner unendlichen Erbarmung willen verherrlichen.

Quellen:
Encyklopädie der katholischen Kirche und ihrer Hilfswissenschaften von 1851

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