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Neujahrsfest
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Neujahrsfest - die Geschichte des Neujahrsfestes

Das Neujahrsfest der Christen war damals synonym mit dem Fest der Beschneidung Christi; da beide am ersten Januar gegangen werden. Es hat sich die Feier erst nach und nach verbreitet, und war sogar ursprünglich eine Bußfeier. Da nämlich die heidnischen Römer den Wechsel des Jahres zu Ehren des Janus durch Maskeraden, Eß- und Trinkgelage und andere Ausschweifungen feierten, ja selbst Leute daran Anteil nahmen, die im übrigen Jahr keusch und mäßig lebten, und auch die Christen diesen Unfug in großer Anzahl mitgemacht haben dürften, so hielten die Bischöfe, z.B. Chrystoftomus, Ambrosius, Augustin, Petrus Chrysologus, Maximus von Turin, usw., nicht bloß Predigten, in denen sie den Gläubigen die Teilnahme daran auf Strengste untersagten, sondern ordneten auch allgemeines Fasten und Bittgänge an diesem Tage an und lasen die hl. Messe nach einem darauf Bezug habenden Formular (De prohihendo ab idolis). Dessen ungeachtet dauerten diese Ausschweifungen noch Jahrhunderte fort. So findet sich z.B. noch Bischof Atto von Bercelli im zehnten Jahrh. (n.79) veranlaßt, das alte Verbot zu erneuern.

Wer das Neujahrs- oder Beschneidungsfest zuerst als Festtag einsetzte, läßt sich nicht sagen. Als der älteste Zeuge wird gewöhnlich der am Anfange des fünften Jahrhunderts gemarterte hl Einsiedler Almasius genannt, der am ersten Januar gemartert wurde, weil er gerufen hatte:

„Hodie octavae dominici diei sunt, cessate a superstitionibus idolorum et a sacrificiis pollutis.”

Gewiß ist, daß Zeno von Verona und Beda der Ehrwürdige eine Rede von der Beschneidung gehalten haben, das Fest der Beschneidung, gewöhnlich Octava Domini genannt, in dem römischen Sacramentarium des Thomasius, in dem Codex Vaticanus des gregorianischen Saeramentariums, in dem Missale Gothicum bei Mabillon, und einigen uralten Kalendarien vorgemerkt ist, und es die Regel des Bischofes Chrodegang, die Capitularien der fränkischen Könige, die Väter von Mainz im Jahr 813 usw. gleichfalls kennen.

Zunächst vergegenwärtigt es dem Gemüte der Gläubigen die mit dem Knaben Jesus, als er acht Tage alt war, nach jüdischem Zeremonialgesetz vorgenommene Beschneidung, daher es auch am achten tage nach dem Geburtsfeste Jesu begangen, und in der Evangeliumspericope die Erzählung der Beschneidung nach dem Evangelium des Lucas vorgelesen wird (Luc. 2, 21). Insofern es damals auch zugleich das Neujahrsfest ist (die Kirche nimmt jedoch hiervon weder in der hl. Messe noch im Brevier Notiz), legt es jedem Sinnigen nahe, das neue Jahr mit Jesus als unserem alleinigen Herrn und Helfer anzufangen, und aus Liebe zu ihm das Herz zu beschneiden (Galat. 6,15), d. i. dem alten Menschen auszuziehen und einen neuen anzulegen, der nach Gottes Ebenbild geschaffen ist in Gerechtigkeit und wahrhafter Heiligkeit (Ephes. 4, 22. 25).

Merkwürdig ist, daß das Meßformular dieses Tages eine Comopsition aus drei Formularen ist, aus dem von der Octav, dem von der Beschneidung, und einem dritten zu Ehren der seligsten jungfräulichen Mutter Maria. es dürfte dies davon herrühren, daß in früherer Zeit an diesem Tage wirklich, wenn nicht drei, doch zwei Messen gelesen wurden und man sich hierbei dieser verschiedenen Formulare bediente. Die hl. Messe zu Ehren Mariä erklärt sich dadurch, daß Maria ganz gewiß großes Mitleid hatte, als ihr acht Tage altes Knäblein der schmerzhaften Zeremonie der Beschneidung unterworfen wurde.
[Fr. X. Schmid]

Quelle: Encyklopädie der katholischen Theologie von 1851

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