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Nonnenkloster, Nonnen
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Nonnenkloster - Nonnen

Der Name Nonne stammt aus Ägypten, dem Mutterlande des christlichen Mönchtums (Nonnis, unversehrte Jungfrau), und wird schon von Hieronymus (Epist. ad Eustochium, 22.c.6) gebraucht; daher die Ableitung von dem Ortsnamen Nonna in Spanien, allso wo schon früh ein ansehnliches Frauenkloster bestanden haben soll, sich nicht empfiehlt. Die weniger üblichen Ausdrücke: Mona, daher Monacha, Monialis (später sehr geläufig Sanctimonialis, und Sola s. Solitaria), bezeichnen sämtlich die stille von aller Welt abgeschiedene Lebensweise dieser Gottgeweihten.

Wie die Mönchvereine in allmähliger Entwicklung aus den schon uransäglichen Asceten und den Anachoreten des dritten Jahrhunderts entstanden, so gestalteten sich die Nonnenvereine aus den schon mit den ersten Anfängen des Christentums gleichzeitigen weiblichen Asceten und gottgeweihten Jungfrauen (virgines Deo sacratae). War auch der schwächere Körper hier seltener der außerordentlichen Kraftäußerung und Abhärtung des Mannes gewachsen, so waren doch der Frauen stillere Opfer der Entsagung und tausend stille Tugenden selbstverleugnender Liebe nicht minder glänzend und gottgefällig.

In den ersten Jahrhunderten der Kirche zwar noch im Kreise ihrer Familien, nur aber in strenger Zurückgezogenheit lebend, zeichneten sie sich durch Andacht und seelenvolle Hingabe an ihren Heiland, durch Übungen der Frömmigkeit, der Krankenpflege und Unterstützung des hilflosen Alters, durch Mildtätigkeit gegen Arme und durch Unterricht der kleinen aus. Sie legten Angesichts der Gemeinde, später regelmäßig an hohen Festtagen in der Kirche das Gelübde der ewigen Keuschheit ab, und empfingen aus den Händen des Bischofs, der sie feierlich als Gotterwählte einsegnete, das dunkelfarbene jungfräuliche Gewand, die Tunica mit dem Gürtel und dem Mantel, dann den geweihten Schleier nebst dem wahrscheinlich wollenen mit Gold durchwebten Kopfputz (der mitrella), später in manchen Diöcesen auch den Mahlring. An der afrikanischen Kirche durfte auch ein Priester, jedoch nur mit Genehmigung oder im Auftrage des Bischofs, eine gottgeweihte Jungfrau einsegnen. Die Verpflichtung einer virgo sanctimonialis war so unverletzlich, daß eine Übertretung der selben nach Cyprinas Ausdruck als "ein an ihrem himmlischen Bräutigama Christus begangenes adulterium" angesehen, und gleich dem wirklichen Ehebruch mit Ausstoßung und lebenslänglicher Buße gestraft wurde.

Die feierliche Aufnahme einer Gottgeweihten geschah nach zurück gelegtem vierundzwanzigsten Lebensjahre, welches damals das für den Diaconat vorgeschriebene Alter war, unter besonderen Umständen wohl auch früher, keinesfalls aber vor dem sechzehnten Jahre. Bald vereinigten sich solcher Jungfrauen mehrere zum gemeinsamen Leben unter der Leitung einer Vorsteherin.

Der erste weibliche Verein dieser Art, dessen die Geschichte gedenkt, war die von der Schwester des hl. Einsiedlers Antonius in Ägypten gestiftete Genossenschaft gottgeweihter Jungfrauen zu Anfang des4ten Jahrh. Rasch vervielfältigten sich diese Nonnenvereine, nachdem der Ägypter Pachomius mit Einführung der gemeinsamen Lebensweise den Grund zum eigentlichen Mönchtum und Klosterleben gelegt, und diese Einrichtung auch den Frauen-Cönobien angepaßt hatte. Vom Orient verbreiteten sich die Nonnenklöster zeitig auch in das Abendland. Schon zu Hieronymus Zeiten gab es deren mehrere in Italien; der hl. Ambrosius hatte selbst ein solches zu Mailand errichtet. Sie hatten zwar ihre eigenen Vorsteherinnen; doch stand diesen meistens ein erfahrener Priester als Ratgeber und Vertreter zur Seite; sowie regelmäßig der Bischof die Oberaufsicht führte.

Ihre Vorschriften waren gewöhnlich von Äbten oder Bischöfen (z.B. von Pachomius, Basilius, Augustin, Cäsarius, Cassinus, Gregor M. u. a.) entworfen, oder von anderen bereits blühenden Klöstern adoptiert. Außer dem allgemeinen dreifachen Gelübde war den Nonnen regelmäßig nur vorgeschrieben Handarbeit und Gebet, welches sie, gleich den Mönchen im gemeinsamen Chordienst in ihren Hausoratorien, und nur Sonntags in der nächstgelegenen Kirche verrichteten, bis ihnen mit Anfang des sechsten Jahrhunderts eigene Klosterkirchen erbaut, und durch eigene Priester ein selbstständiger Gottesdienst abgehalten wurde. Bald nahmen auch die Nonnenklöster gleich den männlichen, in großer Mehrzahl, nur mit den durch die Verschiedenheit des Geschlechtes bedingten Abänderungen die Regel des hl. Benedict an. Nebst diesen erblühten nach Augustins Vorschrift die regular-Canonissen, und in der Folge gar mannigfaltige neue Nonnenorden, größtenteils den Mönchsorden nachgebildet, und meist gleichzeitig mit diesen entstanden.

Die Vorsteherinnen der einzelnen Abteien und Frauenklöster heißen Abbatissen (Äbtissinen), Priorinnen, Oberinnen etc. und werden wie die Äbte und Prioren der Mönchsklöster, bald durch ihre Convertualen selbst gewählt, bald durch die General- und Privincial-Kapitel des betreffenden Ordens ernannt, und vom Bischof eingesegnet. Auch die Ordenskleidung der Nonnen ist nach Stoff und Farbe den männlichen Habiten nachgeahmt. Die Einkleidung und die Einsegnung der Novizen geschieht vom Bischofe nach dem eigens hierfür im Pontificale vorgeschriebenen Ritus. Nach erstandener Probezeit und einer nochmaligen ernsten Prüfung legen sie die ewigen Gelübde ab. Besonders strenge ist die sog. Clauser den Nonnen.

Alle, auch die exemten oder unmittelbar dem päpstlichen Stuhle unterstellten Nonnenklöster einer Diöcese stehen unter der Aufsicht des betreffenden Bischofs als päpstlichen Delegaten. Nur diejenigen, welche von Abgeordneten der Generalcapitel geleitet werden, bleiben der Vorstandschaft dieser untergeben. Der Bischof stellt für jedes Kloster nebst einem ordentlichen auch einen außerordentlichen Beichtvater auf, welchem letzteren die Nonnen das Jahr über zwei bis dreimal beichten sollen.

Quelle: Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften 1851

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