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Novelle - Novellen
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Novelle:
Novelle heißt im Allgemeinen eine kleinere Erzählung in prosaischer Form und der Verfasser derselben Novellist. Die Novelle schließt sich zwar auch, wie der eigentliche Roman, an die Wirklichkeit an, beschränkt sich aber mehr auf einfache Vorfälle des Lebens, die von dem Erzähler als nächste Vergangenheit oder Gegenwart dargestellt werden, wenn sie auch nicht wirklich sich zugetragen haben sollten, jedoch mit Ausscheidung alles Wunderbaren, wodurch sie sich wieder vom Märchen unterscheidet. Ihr Wesen und Interesse liegt vorzüglich in den Situationen und deren Verflechtung, daher die Charaktere mindere Ausführung erhalten und ihre Handlungen sich bis auf einen Punkt zusammendrängen.

Ursprünglich war sie, worauf schon der Name hinweist, Erzählung einer Neuigkeit oder Tagesbegebenheit von unterhaltender Art, erzeugt aus dem Bedürfnis geselliger Unterhaltung, mit dem Reiz des Neuen und Ungewöhnlichen gewürzt und mit einer anmutigen Leichtigkeit, rasch und lebendig dargestellt. Meister und Muster in dieser Gattung ist Boccaccio in seinem "Decamerone", und unter seinen Landsleuten zeichneten sich darin Bandello, später Masuccio von Salerno und Giov. Francesco Straparola von Caravaggio aus. Unter den spanischen Novellisten ist der vorzüglichste Cervantes unter den französoschen Scarron. Auch in der altdeutschen Literatur findet sich manche Erzählung, die sich in Erfindung, Anlage und Ausführung der Novelle nähert; doch ist letztere erst durch Goethe, H. von Kleist und L. Tieck zur höchsten Vollendung ausgebildet worden. Außer diesen zeichneten Wilibald Alexis, Leop. Schefer, Achim von Arnim und Steffens als Novellisten aus. Die italienischen Novellen aus dem 13. - 17. Jahrhundert wurden von Ruhmohr in der "Sammlung für Kunst und Historie" (Hamb.1823) gesammelt; eine treffliche Auswahl der ital., span., franz., engl., und deutschen enthalten Ed. von Bülow`s "Novellenbuch" (4 Bände, Lpz. 1834-36) und dessen "Neues Novellenbuch" (Braunschw. 1841).

Novellen:
Novellen heißen die Verordnungen der griech. Kaiser, welche erst nach der officiellen Sammlung derselben im Codex repetitae praelectionis im J. 534 erschienen sind. Nur 97 der Justinianeischen Novellen haben praktische Gültigkeit, weil nur diese von den ersten Bearbeitern des röm. Rechts behandelt wurden.

Quelle: Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände von 1846

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