Noviziat -
Noviziat bezeichnet das Probejahr, das die Kandidaten geistlicher Orden vor förmlicher Ablegung der Ordensgelübde bestehen müssen und während dessen sie noch zurück treten können.
Es wird nach der Regel im Mönchs- und Nonnenklöstern beobachtet und pflegt für die Novizen sehr beschwerlich zu sein.
Die selben müssen die geistlichen Übungen und den Kirchendienst ihres Ordens erlernen, die niedrigsten Hausarbeiten für das Kloster verrichten, sich mit Ausnahme bestimmter Stunden des Sprechens enthalten, dem Novizenmeister, einem Ordensgeistlichen, unter dessen Aufsicht sie stehen, von den unbedeutendsten Handlungen Rechenschaft geben und sich bei dem geringsten Versehen harten Strafen unterwefen.
Nicht alle Orden und Klöster sind sich in Rücksicht der Strenge in der Behandlung ihrer Novizen gleich und in Fällen, wo entweder die Besorgnis, sie könnten dadurch von der Ablegung des Ordensgelübdes abgeschreckt werden, oder Familienrücksichten eintreten, hat man ihnen das Probejahr zu erleichtern gewußt.
Quelle:
Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände von 1846
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