Patrocinium

Patrocinium -

Patrocinium oder Schutzfest ist derjenige Tag, an welchem ein heiliger Schutzpatron durch eine kirchliche Feier besonders geegrt wird. Diese Festfeier ist in der christlichen Kirche so alt, als das Andenken der Heiligen von den Gläubigen gefeiert wird. In der ältesten christlichen Zeit war es gebräuchlich, Kirchen oder Altäre über die Gräber der Martyrer zu erbauen und dort ihre Gebeine zu verehren. Daraus entstand die Sitte gleich bei Erbauung einer Kirche, jenen Schutzpatron zur besonderen Verehrung zu erwählen, dessen Reliquien daselbst aufbewahrt wurden. So feierten die Christen zu Smyrna das Fest des hl. Polycarpus, zu Rom das der heiligen Apostel Petrus und Paulus und so andere Orte das Gedächtnis jener Martyrer, die sich in ihrer Mitte die Marterkrone erworben hatten, und man schätze ihre Reliquien als die größten Kostbarkeiten. Auch zum Andenken und zur Verehrung eines Geheimnisses unserer heiligen Religion (z. B. Verklärung, Himmelfahrt Christ) wurden Kirchen erbaut und eingeweiht.

So war die Kirche, welche die Kaiserin Helena gleich nach der Erfindung des hl. Kreuzes erbauen ließ, besonders zur Verehrung dieses heiligen Holzes geweiht, welches dort aufbewahrt wurde. Von diesem Gegenstande nun, den man bei der Einweihung einer Kirche besonders im Auge hatte, erhielt dieselbe auch ihren Namen, welchen man in der Kirchensprache mit titulus ecclesiae bezeichnet. Insofern dieser religiöse Gegenstand einen Heiligen betrifft, ist der titulus einer Person, die man auch Patron nennt, weil die Gemeinde, für welche die Kirche bestimmt ist, diesen Heiligen zugleich als einen mächtigen Fürsprecher (Patronus) bei Gott ansieht und verehrt.

Der jährliche Gedächtnistag desselben wird daher das Schutzfest (festum patrocinii) genannt. Insofern man dieses Patrocinium auf jene Kirchen ausdehnt, die zum Andenken eines Geheimnisses unserer heiligen Religion geweiht sind, kann es nur im uneigentlichen Sinne verstanden werden, so wie überhaupt die Patrocinien die Titularfeste dieser oder jener Kirche genannt werden.

Nach den bestehenden Rubriken ist dieses Fest an dem nämlichen Tage, an welchem es in den Kirchenkalendern angesetzt ist, als ein Fest des ersten Ranges mit einer Octave in der dem Gegenstande des Festes angemessen Farbe zu feiern. Jedoch wenn es an sich kein öffentlicher Feiertag (festus fori) ist: so ist kirchlicherseits gestattet, daß es nur als ein festum chori, als ein krichliches Fest gefeiert werde; die Feier desselben in foro geschieht am nächsten Sonntage.  —  

Wenn neue Patrone gewählt werden sollen, so ist dabei Folgendes zu beobachten:

  1. dürfen dazu nur Heiliggesprochene, nicht aber bloß als selig Erklärte gewählt werden.
  2. Ist dabei das Gutachten der Gläubigen der Gemeinde und Stifter der Kirche einzuholen.
  3. Ist auch die Genehmigung der Congregatio Rituum nachzusuchen.

Quelle: Encyklopädie für die katholische Theologie und ihrer Hilfswissenschaften von 1852


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