Pfandwisch

Pfandwisch -

Das ist eine alte „Bauernregel“ (oder eher -Gesetz) was heute wohl kaum noch einer kennt oder deuten/zuordnen kann, jedoch früher einem jeden deutlich und unmissverständlich die „Grenze“ gezeigt hat! Ein Pfandwisch ist ein Stock von 1,20 – 1,50 m, der oben gespalten und in diesen Spalt ein Büschel Heu oder Stroh geklemmt und das Ganze in den Boden gesteckt ist.

Und es bedeutet: Betreten dieses (meines) Grundes verboten! Es war nicht nur ein Verbot, sondern mußte bei Nichteinhaltung sogar als Androhung einer Anzeige angesehen werden! Es ist ein altes bäuerliches „Gesetz“, daß von Georgi (23. April) bis Kirchweih (3. Sonntag im Oktober) landwirtschaftliche Flächen von Unbefugten nicht betreten werden dürfen. Das soll jetzt angeblich sogar früher, bzw. länger (ab 1. April – 1. November) gelten.

Jedoch außerhalb dieser Zeit dürfen Tiere auf fremden Wiesen grasen, das war jedenfalls früher so der Fall; da haben arme Kleinbauern mit kaum eigenem Grund ihre wenigen Kühe ab dem Kirchweihmontag tagsüber einfach laufen lassen, damit sie sich irgendwo Futter suchten.

Ein Pfandwisch war nicht nur ein Hinweis, bzw. ein Verbot für Nicht-Landwirte, das jeweilige Grundstück nicht zu betreten, sondern wurde mitunter auch unter den Bauern bei Ärgernissen oder Streitereien –statt „miteinander reden“– angewandt und fachte somit oftmals leider erst richtigen Nachbarschaftsstreit und gar manche Feindschaft an. Da reichte es schon, mit dem Heufuhrwerk aus Bequemlichkeit ungefragt eine Abkürzung über ein fremdes Feld oder Hof-Grund zu nehmen, um einen Pfandwisch aufgestellt zu bekommen.

Mit freundlicher Unterstützung von Annemarie Böck
vom Schwangauer Land am Alpenrand
Titel: Pfandwisch
Autor: Annemarie Böck
Copyright: Annemarie Böck
gepostet von Annemarie Böck am:
Date: 27.09.2008 17:53
E-Mail: ferienwohnung@boeck-horn.de
http://ferienwohnung.boeck-horn.de/


Die Brauchtumsseiten    (http://www.brauchtumsseiten.de)
Copyright © by Josef Dirschl, www.brauchtumsseiten.de    -    info@brauchtumsseiten.de

ALLE RECHTE VORBEHALTEN / ALL RIGHTS RESERVED