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Haus und Hof im Volksglauben
Von Joachim Schröder, Pronsfeld

Haus und Hof im Volksglauben

Für den Eifelbauern und seine Familie war das Haus ein überschaubarer und abgegrenzter Raum für das gesamtes Dasein – es diente als Aufenthalts-, Ruhe- und Arbeitsraum. Gegen natürliche und übernatürliche Mächte war es zudem ein Schutzobjekt. Bis heute haben sich die Erbauernamen erhalten. In meinem Heimatort Pronsfeld zum Beispiel zeugen mehrere Stockhausnamen von den Erbauern: »Kleis« (auf einer Kreuzesinschrift), »Kremisch«, »Ältges«, Tilmes«, »Hellich«, »Ludes«, »Kütchen« (Alte Dorfstraße), »Zeimentz« (Schafspfad), »Binzen« (Alter Weg) und andere. Jedes Kind kennt diese Bezeichnungen und verwendet sie wie selbstverständlich.
Zum Haus gehörte der Hof, beide bildeten eine Einheit »mit Vielfalt«. Sie verschmolzen zu einer »Rechts- und Funktionseinheit«. Umgeben von einer Hecke (Nordeifel – Hainbuchenhecken!), von einem Holzzaun oder einer Steinmauer (Süd- und Westeifel) ist der Wohn- und Hofraum ein eingehegter Bezirk mit Friedensrecht. Dieser Hausfrieden haftete an Dach, Boden, Wand und Hof und machte den Hausherrn zum Richter im Falle einer Übertretung. Am Hausfrieden nahm alles teil, was eingezäunt war. um Garten gehörte auch der Feldgarten in der Flur, der gleich den Hausgärten zehntfrei war.
Die Sicherung des Hausfriedens war dem Hausinhaber immer ein wichtiges Anliegen, die Benedikion eines neuen Hauses ist dem 9. Jahrhundert bekannt. Seit dem 10. Jahrhundert gibt es darüber hinaus die wöchentliche benedictio aquae, eine Wassersegnung vor dem sonntäglichen Hochamt. Das Weihwasser konnten die Menschen mit nach Hause nehmen, um Wohnung, Stall und Scheune zu segnen. In seiner Schutzstellung übernahm das Haus früher Aufgaben, die heute der öffentlichen Fürsorge überantwortet sind (Isolierung bei Seuchen, Begräbnisort ungetauft verstorbener Kinder, Totenlager bis zur Bestattung, Vollstreckung von Urteilen bis hin zur Todesstrafe - noch im 18. Jahrhundert.
Schwerpunkt des Hauseswardie Feuerstelle. Wesentlicher Teil des Herdes war der Kesselhaken, »Hol« oder »Hahl« genannt. Er wurde zum Inbegriff des Hausfriedens und zum Rechtssymbol. Eine eingeheiratete Frau oder das weibliche Gesinde wurden durch Herumführen um die »Hol« in die Hausgemeinschaft aufgenommen. Aus Luxemburg wird berichtet, dass man der »Neuen« zudem einen Kochlöffel anhängte, der sie zur »Leiterin der Feuerstelle« bestimmte. Zauberpraktiken an dieser Stellesllten entlaufenes Vieh zum Hofe zurückzwingen, hier wurde ein Gewitter besänftigt oder eine Hofübergabe spätestens am dreißigsten Tage nach dem Tode des Hausbesitzers eingeleitet. Bis heute haben sich religiöse Praktiken dahingehend erhalten, dass man Teile des gesegneten Krautwischs oder Palmwischs in den Ofen wirft, um Gewitterschäden abzuwehren. Nach dem Volksaberglauben wohnen die Seelen Verstorbener im Herdwinkel, weshalb man den Kesselhaken nicht unnötig schwenken sollte, um den Bewohnern Schmerzen zu ersparen.
Zum Bauernhaus gehörte früher der »Tak«, eine Maueröffnung zwischen Küche und Stube. Im Mittelpunkt stand hier die Takenplatte, die für den Wärmeaustausch zwischen beiden Zimmern verantwortlich war. Ferner gehörten zum »Tak« ein eingebauter Wandschrank, eine Mauerbank in einer Wandnische, ein von der Küche aus befeuerter Ofen und seit dem 18. Jahrhundert eine Schrankuhr. Wegen seiner schlichten Schönheit – allein die Takenplatte war oft ein kleines Kunstwerk – und der Behaglichkeit war dieser Ort eine geschätzte Aufenthaltsstätte, ganz besonders im Winter. Hier wurde erzählt, gesungen, gesponnen, gefeiert.
Ein wesentliches Funktionselement mit hohem Symbolcharakter war die Haustür. Sie verschloss, verband und öffnete. Die Schwelle trennte und vereinte zwei Kraftfelder: das Eigendasein des Hauses und die »Fremdexistenz der Welt außerhalb des Hauses«.
Die Tür des Eifelhauses war quergeteilt: das »Oberteil« für Licht, Luft und Kommunikation, das »Unterteil«, Gatter genannt, sollte unbefugten Leuten und Tieren den Zugang verwehren. Zins sollte »über den Gattern« gefordert, die Auszahlung »gythwilligh vber den Gader gelieffert« werden. Weitere Rechtsgebräuche, Verhandlungen und geschäftliche Angelegenheiten wurden durch den Grenzcharakter der Haustür besonders betont; hier war die Schwelle zwischen »mein und dein«, symbolisch dargestellt durch die zweigeteilte Tür.
Auch im Volksaberglauben besaß die Haustür Schutz- und Abwehrkraft. Seelen von unerlöst Verstorbenen, »Trouliechter« genannt, konnten nur bis zur Haustür vordringen. Dazu gehörte allerdings, dass selbst das kleinste Astknotenloch verschlossen sein musste.

Bei weiteren Bräuchen ist die Haustür Grenze und Abschluss: Der Nikolaus tritt bei seinem Besuch bis an die Schwelle und wirft seine Gaben hinein, die Klapperjungen fordern ihre Ostereier an der Tür ohne einzutreten, Heischezüge an Fastnacht oder Burgsonntag enden hier. Der Lärmumzug »Chariwari« und das »Spessen« am Hochzeitsabend respektieren die Haustürlinie.
Der Hausfrieden endete dann, wenn jemand den innerhalb des Gatters Stehenden bat, »vor« die Tür zu kommen, was meist eine Schlägerei nach sich zog, oder Dorfjungen einem unwillkommen Zugezogenen die Haustür mit Brettern und Steinen zustellten. Eine Geste der Ablehnung war es auch, wenn man ihm einen alten Koffer mit Stock auf die Schwelle der Haustür legte.
Besonders geschätzte religiöse Abwehrhilfen gegen böse Einflüsse waren christliche Heilszeichen, die man an der Tür anbrachte. So formte man kleine Kreuze aus geweihtem Lichtmesswachs, die man an der Innenseite der Haustür anbrachte. Auch Heiligenzettel und -medaillen wurden hier befestigt. Über der Tür oder an der Außenwand gab es, wenngleich seltener, auch schon mal Nischen mit der Figur eines Helferheiligen oder einer Muttergottesstatue.
Bei herannahendem Unwetter wurden auch Kräuter, die man am Johannistag pflückte, auf das Dach geworfen. Hiermit hoffte man, Unheil vom Haus abzuwenden. Öfters pflanzte man Dachwurz auf die Strohdächer, das als blitzabwehrendes Kraut im Volksmund »Dimmerkraut« (Donnerkraut) genannt wird.Am Firstbalken wurden die gesegneten Kräuter des Krautwisches befestigt.

Mit freundlicher Unterstützung von Joachim Schröder
Titel: Eifeler Bauernleben früher
Untertitel: Haus und Hof im Volksglauben
Autor: Joachim Schröder
Copyright: © by Joachim Schröder
gepostet von Joachim Schröder am:
Date: 11.05.2009 15:48
Internet: www.joachim-schroeder.com

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