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Striezelwerfen
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Vom Ursprung des Striezelwerfens - (Geschichtliche Entwicklung)

(Ein Auszug der Ergebnisse eingehender Untersuchungen der gesamten historischen Überlieferung im Kärntner Landesarchiv, im Stiftsarchiv St. Paul im Lavanttal und in den Pfarrarchiven zu Stein im Jauntal und Eberndorf.)

Klick mich zum vergrössern - Striezelwerfen Vor dem Jahre 975, also vor tausend Jahren, schenkte Hildegard, die in einer in Altbayern und Kärnten reich begünstigten Familie angehörte 1*), ihrem Sohn Albuin, der damals Diakon war, aber um das Jahr 975 Bischof von Säben wurde und dieses Bistum dann 993 nach Brixen verlegte, das Gut Stein im Jauntal mit angrenzenden Huben auf Lebenszeit 2*) .Hildegard, die nach der Legende das Hospiz unter der Kirche zu Stein stiftete und hier Arme und Bettler sowie Wanderer selbst versorgte, starb an einem 5. Februar um das Jahr 985, ihr Sohn Bischof Albuin, der sein Gut Stein dem Hochstift Brixen vermachte, von des es an die Grafen von Tirol kam, am 5. Februar 1006 3*).

Auf Hildegard wird eine Stiftung zurückgeführt, deren Kernstück ein großes Armen-mahl und Festmahl am Jahrestag ihres Todes und an dessen Vorabend bildete. Schon aus Urkunden vom 28. April 1238 und 15. März 1240 geht hervor, daß damals Hildegard in Stein in verehrt wurde. am 14. März 1299 4*) trennte Graf Albert I. von Görz und Tirol die Liegenschaften der Hildegardis-Armenstiftung von seinem übrigen Besitz.

Wie das Armenmahl – zum Gedächtnis der Stifterin – im Mittelalter abgehalten wurde, darüber gibt es eine Ordnung, die nach dem Rechtsinhalt der Bestimmungen bis 1299 zurück reichen dürfte und wohl spätestens um 1420 niederschrieben wurde 5*), wenn auch die älteste Handschrift erst etwa aus dem Jahre 1580 stammt.

Klick mich zum vergrössern - Striezelwerfen Von 24 Vierling (das sind 1500 kg Weizen), der als Zins von den Bauern, die auf den Gründen der Stiftung angesessen waren, einging, wurden durch einen eigens aus der Stadt herbeigeholten guten Bäcker, der schönes Brot zu backen verstand, 1200 kg gute „Hoflaibeln“ gebacken 6*). Da die älteste erhaltene Darstellung auf einem Bildstock – am Nordfuß des Steiner Berghügels – zeigt, daß diese Form von Steirer-semmeln hatten 7*), bedeutete das sie Erzeugung von 30.000 Semmeln oder Laibeln 8*), falls diese nicht größer waren als heute. Ferner wurden von 32 Vierling oder 1200 kg Hafer, der ebenfalls aus den jährlichen Reichnissen der Grunduntertanen der Stiftung kam, rund 70 hl Steinbier gebraut 9*), wobei die Angehörigen der Pfarrgemeinde Stein dem Pfarrer, als dem „Schaffer“ der Stiftung und dem von deren Grunduntertanen als Amtmann bestimmten Bauern, beim Brauen behilflich zu sein hatten. Pfarrer und Amtmann hatten auch für das Festmahl einen guten Ochsen zu kaufen, dessen Fleisch gänzlich zerwirkt, gekocht und gebraten werden sollte. Hingegen kamen zwei Mastschweine aus den Abgaben der Grunduntertanen der Stiftung, deren jedes sollte nach Schätzung der Pflegers der Herrschaft Stein oder Landrichters, des Pfarrers, des Amtmanns und der Nachbarschaft Stein mindestens 1 Pfund Pfennige oder etwa 3500 heutige österreichische Schillinge wert sein. Schüsseln, Teller, Löffel, Stutzen (Trinkgefäße), Safran, Salz, Schmalz, Käse und Mehl sollten ebenfalls gekauft werden 10*). Diese Anschaffungen geschahen aus den übrigen Einkünften der Stiftung, etwa dem Verkaufserlös der Roggenabgabe der Grunduntertanen 11*).

Am Hildegardisfeste erhielten alle Einwohner der Pfarre Stein samt ihrem Gesinde ein Hoflaibel pro Kopf und dazu ein Bier. Alle armen Leute, geistliche oder weltliche, die am Vorabend des Hildegardisfestes und am Festtage selbst nach Stein kamen, sollten der Pfarrer und der Amtmann mit Speise und Trank versehen, wobei für die armen Leute nach einer etwas späteren Beschreibung 180 kg Ochsenfleisch aufgingen. Auch die zwei Mastschweine sollten bei den beiden Mahlzeiten am Vorabend und am Festtag verzehrt werden. Einen Schweinebauch zerschnitt man in kleine Stücklein und gab jeder geistlichen und weltlichen Person ein solches mit einem Brot, soweit es reichte. Eine zur Stiftung untertäniger Weinbauer in Kleinzapfen hatte 4 Eimer oder 226 Liter Wein abzugeben, die für das Herrenmahl, der zum Fest nach Stein kommenden Priester dienten, und der Pfarrer sollte ihnen diesen ausschenken. Die beiden Fährleute unter dem Schloß Stein an der Drau, über die damals noch keine Brücke führte, hatten für ihre Befreiung vom Zehnten, d. h. von den Abgaben des 10. Teiles vom Ertrag ihrer bäuerlichen Wirtschaft, alle geistlichen und weltlichen Personen, arm oder reich, die zum Feste kommen wollten, umsonst über die Drau und wieder zurückführen 12*) .

Was die zwei, damals in Stein – auf Grund einer Stiftung Graf Alberts III. von Tirol aus dem Jahre 1238 13*) außer dem Pfarrer stationierten Kapläne, der Pfarrer selbst und der Pfleger am Hildegardisfeste zu bekommen hatten, war eigens festgesetzt 14*).

Klick mich zum vergrössern - Stiezelwerfen Viele hunderte Menschen, arme und reiche, kamen aus Unterkärnten zu diesem Fest zu sammen. Das Bettlerkreuz am Tainacher Feld heißt heute noch so, weil sich hier die Bettler nördlich der Drau von überall zu sammeln pflegten, ehe sie den Weg einschlugen, der von hier direkt zur damaligen Überfuhr bei der Trabe-Keusche in Lassein führt.

Um bei einem solchen großen Volkszulauf die Ordnung aufrechtzuerhalten und in der damaligen fehdelustigen Zeit Untertanen besser auszuschließen, galt in Stein während der Festtage große Fürstenbefreiung, d. h. königlicher Friede, der jede „schlimme Handlung“ mit vielfacher Buße bedrohte. Der Pfleger zu Stein hatte darüber zu wachen, damit die finanziellen Grundlagen für die große Armenzahl nicht geschmälert werden könnten, war festgesetzt, daß Bauern, die zur Stiftung gehörten, aber durch Raub oder Brand geschädigt worden waren, mittels Darlehen aus der Stiftungskasse wieder aufgeholfen werden sollte, damit die jährlichen Zinsen keinen Abbruch erlitten.

Mit solchem großen Aufwand, der zur Verköstigung vieler Hunderter ausreichte, wurde das Hildegardisfest bis zum Jahre 1805 abgehalten 15*), die Zahl der Weizenlaibeln allerdings schon vor 1650 dadurch verringert, daß man nur mehr 15 Vierling Weizen zu verbacken hatte, weil die Weizengaben zweier zur Stiftung gehörenden Bauern in Roggen umgewandelt worden waren 16*). Die Laibeln und die Speckstückchen, die jeder Besucher bekam, wurden seit 1605, als die Jesuiten die Probstei Eberndorf übernommen hatten, geweiht, das Volk schrieb ihnen Wunderkraft zu 17*). Hildegard wurde als Heilige verehrt, wenn sie auch nicht kanonisiert war 18*).

Klick mich zum vergrössern - Striezelwerfen In der Aufklärungszeit – unter Kaiser Josef II.- empfand die Staatsbehörde am Hildegardiskult Mißfallen. Die Hildegardisstatue wurde ihrer prächtigen Kleider beraubt und vom Altar entfernt. Am 12.t September 1788 zwang darauf ein Teil von Pfarrange-hörigen, fast lauter Frauen, den Pfarrer, die Statue wieder aufzustellen und zu bekleiden 19*).

Im Jahre 1805 stellte man behördlicherseits die Abhaltung eines so aufwendigen Festes, wie es in Stein am Hildegardistag stattfand, zwecks angeblich nötiger Deckung eines Defizits des Pfarrers ein und verschleppte dann die Angelegenheit jahrelang 20*). Der Pfarrer führte aber die Austeilung in vermindertem Maße weiter 21*). Nachdem eine bischöfliche Visitation stattgefunden hatte, gingen die Armenbeteiligungen seit 1809 wieder legal vonstatten. Man hatte sich entschlossen, den Stiftungsertrag nun auf das ganze Jahr zu verteilen, um so den Armen aus dem Bereich der Pfarren Stein i. J., St. Kanzian, St. Veit i. J. und Möchling besser und regelmäßiger zu helfen. Diese Orte wurden gewählt, weil die Geistlichen von St. Kanzian und St. Veit i. J. seit dem Ende der in Stein gestifteten zwei Kaplaneien durch die Reformation in der folgenden Gegenreformation im 17. Jahrhundert deren Verrichtungen übernommen hatten 22*) und die Pfarrkirche zu Möchling Hildegards Gemahl, Albuin der Ältere, begraben liegt.

Nun begann man auch neben Weizen den Roggen zu Laibeln zu verbacken und jährlich 7 bis 9 Verteilungen von Geld und Brotlaiben an die Armen durchzuführen 23*). Armen wurden außerdem mit Schuhen und Strümpfen, Krankenhilfe und 1811 sogar mit Erdäfelspenden versehen. Ein Striezelwerfen kannte man damals noch nicht. Der Pfarrer Leihkauf schildert, wie 1820 die Pfarrangehörigen am 4. und 5. Februar sowie am Sonntag danach Weizen- und Roggenlaibeln und auch Fleisch als Mahl vorgesetzt bekamen: „Danach pflegen wieder die Untertanen und eine Menge von dem auswärtigen Volke in den Pfarrhof zu kommen, von welchem niemand ohne Empfang der gewöhnlichen Hildegardislaibeln hinweggeht.“ So wurde es bis zum Jahre 1842 gehalten. Da hielt es die Behörde für besser, dass weiterhin nur mehr am Hildegardis-feste je 5 Vierling Weizen und Roggen verbacken werden sollten. Der Rest sollte in Geld abgelöst und dieser Betrag zur Hälfte den Armen der Pfarre Stein i. J. und je 1/6 denen der Pfarre St. Kanzian, St. Veit i. J. und Möchling zugeführt werden. Das geschah von 1843 bis 1848 24*).

Dann wurde infolge der Aufhebung der Grundlasten durch das Bauernbefreiungs-Gesetz vom 7. September 1848 die Stiftung zunächst ganz in Frage gestellt. Um aber die Austeilung der wundertätigen Hildegarislaibeln nicht abkommen zu lassen, entschlossen sich die Steiner Pfarrangehörigen zur Stiftung von 3 Vierlingen Roggenmehl, das zur Brotspende verbacken wurde. Und obwohl die Hildegardisstiftung nach Ablösung der Grundlasten ihr Vermögen in Form von verzinslichen Obligationen weiter behielt, von diesen aber rund 100 Gulden an jährlichen Interessen anfielen, buk man seither bis 1881 nur aus 3 bis 4 Vierling Roggenmehl, also nur für etwa 30 Gulden die kleinen Roggenbrötchen, wie sie heute noch in Gebrauch sind und deren Kleinheit daher rührt, dass möglichst viele aus dem vorhandenen Mehlquantum hergestellt werden sollten.

„Ursprung des Striezelwerfens“
(Geschichtliche Entwicklung)

Weil ihre Menge aber trotzdem nicht ausreichte, kam man 1849 auf die Idee, sie vom Gang des Hospitzhauses unter die Menge zu werfen, worüber sich bereits im Mai 1851 ein Gewährsmann in Gallizien, in der „Carinthia“ mit den Worten beklagt: „ Nun wird die Almosenstiftung leider nicht nach dem Willen der Stifterin gehandhabt; denn anstatt den Armen in die Hand zu beteilen, werden am Agatha-Tage (Monat Februar) von einem Gang Brotstrützeln herabgeworfen, um die sich die versammelten Menschen raufen, um dieselben als Arzneimittel für das kranke Vieh zu gebrauchen 25*)“. Im Jahre 1882 ging man dazu über, aus 4 Vierling Roggenmehl neben 6 Vierling Roggenstriezeln auch 18 Laib Roggenbrot herzustellen. Letzteres wurden Ortsarmen ausgeteilt, wie das auch Rudolf Waizer 1890 beschreibt 26*) und wie es bis zum ersten Weltkrieg gehandhabt wurde. Aber beim Striezelwerfen blieb es, denn das Quantum war zu gering, obwohl man meist das Mehl aus 6 Vierling Korn buk.

Bis 1916 wurde das Striezelwerfen aus dem Stiftungskapital bestritten. Im Jahre 1923 fiel das Stiftungsvermögen der Inflation gänzlich zum Opfer. Seit jener Zeit. Seit jener Zeit bestreiten, wie schon 1849, die Pfarrangehörigen die Spende, indem einige wohlhabendere Bauern, die aus Roggen, und zum kleineren Teil aus Weizenmehl hergestellten Striezel selbst stifteten, damit sie vom alten Hospizhause unter die wartende Menge geworfen werden, in der es heutzutage allerdings keine Bettler mehr. gibt.

Anmerkungen:

1 Die Familie Albuins des Älteren und seiner Frau Hildegard war sowohl in Aschau und Tann nahe Mühldorf/Inn in Oberbayern wie auch in der Gegend von Stein im Jauntal und an den dortigen Seen sowie in der Gegend von Bleiburg begütert. Vgl. Acta Tirolensia, I. Nr. 5, 28,31, 34, 35, 36, 44, 64; Monumenta historica Carinthiae, III, Nr. 138, 176, 189, 790, 191, 192, 218.
2 Acta Tirolensia, I. Nr. 5; Mon. hist. duc. Car. III, Nr. 138. Bischof Albuin löste die Ansprüche seines Bruders Aribo auf Stein ab (Acta Tirolensia, I 28, = Mon. hist. duc. Car. III., 176), verglich sich noch um einen Wald, ebenso wegen des Sees, vielleicht des Klopeiner Sees, mit seinem genannten Bruder (Acta Tirolensia I, 34 = Mon. hist. duc. Car. III, 190) und konnte nun das Gut Stein samt den dazugehörigen unfreien Knechten, Äckern, Wiesen, Weingärten und Wäldern ums Jahr 1000 unangefochten seinem Bistum Brixen schenken (Acta Tirolensia I, 30, = Mon. hist. duc. Car. III, 189).
3 F. A. Sinnacher, Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol, I, Brixen 1821, S 10 f.; P. B. Gams, Series episcoporum ecclasiae Catholicae Regensburg 1873, S 265; L. Santifaller, Die Urkunden der Brixener Hochstiftsarchive 845-1295, Innsbruck 1929, S 255.
4 G. Graber, Hildegard von Stein, S. 34 f.; Pfarrarchiv Eberndorf, Bestand Pfarre Stein, Privilegia Nr. 2 (um 1580); Pfarrarchiv Stein, Protocollum fundationis elemosine (um 173), S 178; Stiftarchiv St. Paul, HS 283/7, fol 38 ff. Die richtige Datierung auf 1299 statt des irrigen 1229 ergibt sich aus einem Vergleich der Titel des Fragen Albert, dervorkommenden Zeugen und der Art der Datierung mit Urkunden Graf Alberts I. von Görz und Tirol. Am nächsten kommt bezeichnenderweise eine solche vom 17. 3. 1299 (Mon. hist. duc. Car., VI 428) des genannten Grafen, ebenfalls zu Lienz ausgestellt und bezeugt durch „her Hough, unser Burgrafe von Luentz, her Raimprecht von Eberstain, Herman von Stain“, genau wie unsere Urkunde. Die Formel „eingehenden“ Monats begegnet in der Datierung von Urkunden Graf Alberts I. vom 3. 8. 1200 und 10. 1. 1302 (Mon. hist. duc. Car. , VII 41, 119). Der Graf bezeichnet sich regelmäßig in seinen Urkunden als Graf von Görz und Tirol und Vogt der Gotteshäuser zu Aquileja, zu Trient und zu Brixen genau wie in unserer Urkunde. Hingegen war der 1229 regierende Graf Albert III. von Tirol nicht Graf von Görz, das ja erst nach Aussterben der Grafen von Tirol anläßlich seines Todes im Jahre 1253 in der Hand der Görzer Grafen mit Tirol vereinigt wurde, außerdem nur Vogt der Gotteshäuser Trient und Brixen, nicht aber von Aquileja, und bezeichnete sich in seinen Urkunden in der Regel nur als Graf von Tirol ohne Hervorhebung der Vogteigenschaft (vgl. Tiroler Urkundenbuch, I, 2 u. 32). Das Datum der Urkunde über die Freiung der Hildegardis-Almosenstiftung konnte von dem Abschreib leicht aus „Neunzig“ in „zwanzig“ verlesen werden, da z ja damals in der Schreibschrift keine Unterlänge hatte.
5 Da bei der Beschreibung der zur Stiftung gehörigen Mastschweine ihr Wert mit 1 Pfund Pfennige pro Stück angegeben wird, kann die Aufzeichnung nicht jünger sein als die landesfürstlichen Urbare von 1524, in denen diese Währung noch vorkommt. Die typisch spätmittelalterliche Bezeichnung des Pfarrers als „Schaffer“ der Almosenstiftung, die den Rechtsgepflogenheiten, des 14. und 15, Jahrhunderts entsprechende Bestimmung, daß todeswürdige Verbrecher „mit dem Gürtel umfangen“, dem Richter zu Stein ausgeliefert werden sollten, ebenso der Bericht von der „Großen Fürstenbefreiung“ während der Hildegardiswoche, der Bedeutet, dass bei dem großen Volkszusammenlauf vorkommende Händel, die zu Verwundung und Totschlag führen mochten, unter vierfacher, d. h. Königsbuße standen, wie das auch in Kärntner Jahrmarktsrechten des 14. und 15. Jahrhunderts betont wird, schließlich die in Betracht gezogene Möglichkeit, dass ein zur Almosenstiftung untertäniges Anwesen durch Raub und Brand abbekam, was nur in der Zeit des mittelalterlichen Faustrechtes und noch der Türkenkriege des späteren 15. Jahrhunderts in Kärnten möglich war, alle diese Merkmale verlangen eine Datierung des Originals der vorliegenden Ordnung ins 15. Jahrhundert, wo auch noch neben dem Pfarrer von Stein die zwei Inhaber der von Graf Albert III. von Tirol 1238 gestifteten geistlichen Pfründen dort ortsansässig waren und nicht, wie nach der Reformation und Gegenreformation, die Pfarrer von St. Kanzian und St. Veit die geistlichen Obliegenheiten dieser beiden Pfründeninhaber versahen. Ebenso entspricht die Mitwirkung der Nachbarschaft zu Stein bei Schätzung der Mastschweine und beim Verkauf von zur Almosenstiftung grunduntertänigen verlassenen Gütern Rechtgepflogenheiten des 15. Jahrhunderts wie sie etwa ein Wietinger Weistum von 1471 (F. Bischoff und A. Schönbach, Steirische Taidinge, Wien 1881, S 508 ff.; dazu K. Dinklage, Geschichte der Kärntner Landwirtschaft, Klagenfurt, 1966, S 82 ff.) enthält. Da aber die Ordnung in keiner Weise landesfürstliche Züge trägt, wie das seit Mitte des 15. Jahrhunderts der Fall sein müsste (vlg. Erläuterungen zum historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, IV 1, S 172; B. Schrott, Urkundenregestren des Augustiner-Chorherrnstiftes Eberndorf, Klagenfurt 1870, Nr. LXXVII), möchten wir sie in die Jahre nach dem Anfall der Grafschaft Ortenburg an Graf Hermann II. von Cilli (Erläuterungen z. hist. Atl. d. öst. Alpenl. IV 1, S 205) nach dem Tod Graf Friedrichs II. von Ortenburg (= 19. 3. 1418) setzen.
6 Nach Auskunft des Obmannes der Kärntner Müllerinnung Josef Perkonig, darf man bei primitiven Vermahlmethoden, das rund 2/3 des Weizengewichts als Weizenmehl gewonnen werden, und dass man aus 1 kg Mehl rund 1200 Gramm Weißbrot herstellt.
7 Diese Darstellung aus dem Jahre 1717 zeigt „Steirische Semmeln“, in dem neben Hildegard auf dem Boden stehenden Korb. Sie selbst reicht eine solche einem Bettler.
8 Das ergibt sich, wenn man 25 „Steirische Semmeln“ pro kg rechnet, war, lt. Auskunft von Bäckermeister Hermann Schupp in Klagenfurt, zugrunde gelegt werden könnte. Heute rechnet man sogar 26 Stück auf das kg.
9 Wenn man 2/3 des Hafergewiches für Malz annimmt, und weiß, dass bei einem fachmännisch untersuchten Probesud im Mai 1910 in der Steinbrauerei Holzleger in Klagenfurt (Zeitschrift für das gesamte Brauwesen, 1910, Heft 44), aus 300 kg Malz 28 h. Steinbier erzeugt wurden, ergibt sich diese Menge.
10 Später buk die Hildegardislaibeln die Gattin des Amtmanns der Stiftung, das Bier stellt ein eigens herbeigeholter Brauer her und das irdene Geschirr, nämlich Häfen und Krüge, ein gleichfalls herbeigezogener Hafner, während die aus Holz hergestellten Schüsseln, Teller und Löffel gekauft wurden. Das geht schon aus der ältesten Stiftungsrechnung für die Jahr 19605 – 1648 (Stiftsarchiv St. Paul i. L. , HS 281/7) hervor.
11 Vergleiche die Stiftsrechnungen 281/7 und 282/7 des Stiftsarchivs St. Paul, HS 2429, des Kärntner Landesarchivs Klagenfurt und die im Pfarrarchiv Stein aufbewahrten 3 Rechnungsbücher der Stiftung.
12 Laut einer Übersicht von 1690 (Kärntner Landesarchiv Klagenfurt, Handschrift 2429) erhielt später der Fährmann – es war nur noch einer – für die kostenlose Übersetzung der Besucher des Festmahles 2 Rinds-braten, 40 weizene Laibeln, 2 Hennen, 4 Viertel Kannen Landwein (á 1,7 Liter) und einen Püttrich mit 14 Viertel Kannen Bier, außerdem am Festtage samt den Schiffsknechten ein gekochtes Essen von Fleisch zur Überfuhr gebracht, wogegen der Fährmann der Stiftsköchin eine ¼ Kanne Landwein zu geben hatte.
13 Erwähnt in Mo. hist. duc. Car., IV 1, Nr. 2161 = Tiroler Urkundenbuch I 3, Nr. 1073; dazu ebenda Nr. 1074 und die von G. Graber, Hildegard von Stein, S. 37 f. aus Stiftsarchiv St. Paul, HS 283/7, fol. 41 ff abgedruckte Urkunde Graf Alberts III von Tirol, die Graf Hermann von Ortenburg mitsiegelte, die aber nur in einer schlechten, größtenteils verdeutschen Abschrift vorliegt, deren Datierung in „tertia die exeunte Aprili“ richtiggestellt werden müsste, weswegen sie ebenfalls wie die vorherige zum 28. 4. 128 gesetzt werden muss, zumal die gleichen Zeugen auftreten. Ebenso ist die Bezeichnung Graf Alberts als Pfalzgraf in Kärnten, Graf zu Görz und Tirol, Vogt der Kirchen Aquileja und Brixen unzutreffend und aus der in derselben Kopiensammlung überlieferten Urkunde Graf Heinrich von Görz und Tirol vom 31. 1. 1403 übernommen.
14 Sowohl der Pfarrer wie die Pfleger bekamen laut der oft zitierten spätmittelalterlichen Ordnung 2 Eimer (113 Liter) Bier, 1 Bogatsche (großes Weizenbrot) 24 Laibeln, 20 Eier, 2 Hennen, je 2 Häfen, Schüsseln, Löffeln und Krüge.
15 Siehe die in Anmerkung 11 erwähnten Stiftungsrechnungen, die von 1605 an ununterbrochen erhalten sind, insbesondere das Rechnungsbuch der Almosenstiftung für die Jahre 1737 bis 1834 im Pfarrarchiv Stein i. J.
16 Randbemerkung des 18. Jahrhunderts in der Handschrift der Stiftungsordnung im Kärntner Landesarchiv in Klagenfurt, Sammelarchiv des Geschichtsvereines, Fasz. 135.
17 Vgl. die Beschreibung des Verfahrens am 4. und 5. Februar aus dem Jahre 1690 in Handbuch 2429 des Kärntner Landesarchivs Klagenfurt.
18 Schon im Mittelalter wurde am 5. Februar die dritte Messe am Hochaltar der Kirche zu Stein zu Ehren Hildegards abgehalten (vgl. Pfarrarchiv Eberndorf, Bestand Pfarre Stein, Privilegia Nr. 2). Ihre Statue steht bis heute inmitten des ihr gewidmeten Seitenaltars in der Pfarrkirche zu Stein. Vgl. Auch F. Hohenauer, Kärntens geistlicher Ehrenkranz, Villach 1852, S 110 ff.
19 Pfarrarchiv Stein. Pfarrhofs-Aktenprotokoll.
20 Am 30. 4. 1808 wurde seitens des Kreisamtes Klagenfurt geltend gemacht, der Hildergardis Stifungsfons habe infolge der gestiegenen Preise der Lebensmitte in den letzten Jahre nicht mehr zur Bestreitung der Armengastmähler zugereicht und sich deshalb ein immer größeres Defizit ergeben, welches der Pfarrer zu Stein durch einen Vorschuss ausgeglichen habe. Daher sei ab 1805 der ganze Stiftungsertrag zur Tilgung des Vorschusses zurückgehalten und die Armenspeisung eingestellt worden. (Stiftsarchiv St. Paul i. Lav, Aktenfasz. Eberndorf 81-100 d.) Dabei wurden aber für die Armenspende im wesentlichen Naturalien, welche die Stiftungsuntertanen abgaben, unmittelbar verwendet, weswegen die hier vorgebrachte äußerst fadenscheinig ist.
21 Pfarrarchiv Stein, Rechnungsbuch der Almosenstiftung für die Jahre 1737 bis 1834.
22 Das zeigen die Randbemerkungen in der Handschrift der Stiftungsordnung im Kärntner Landesarchiv des Geschichtsvereins, Fasz. 135, und die Stiftungsrechnungen.
23 Kennzeichnend ist im Rechnungsbuch der Almosenstiftung für 1737 bis 1835 im Pfarrarchiv Stein die Abrechnung für 1811. Damals wurden zu Laibeln verbacken bzw. an Geld unter die Armen verteilt: am Silvester 2 Vierling Weizen und 16 Gulden 48 Kreuzer, am 1. Februar 2 Vierling Roggen und 14 Gulden 20 Kronen, am 4 Februar 3 Vierling Weizen 1½ Vierling Roggen und 81 Gulden 25 Kronen, am Gründonnerstag 2 Vierling Weizen sowie Schweinefleisch und 18 Gulden, am 1 Juni 1½ Vierling Roggen und 10 Gulden 12 Kronen am 14. August 1 Vierling Weizen und 8 Kronen, am 31. Oktober u. 2. November 1¼ Vierling Weizen, 1 Vierling Roggen und 10 Gulden 30 Kronen. am 25. Dezember 2 Vierling Weizen und 6 Gulden. Ferner werden die Namen von 25 Armen angegeben und erwähnt, dass ihnen Heiden ausgeteilt worden sei. Dem Jakob Peltzer, der bei der Kirche Stein manche Arbeit leistete, wurde aus der Kasse der Stiftung, als er von der ganzen Welt verlassen, an einer tödlichen Krankheit darniederlag, ein Chirurg beigestellt und der Kranken noch 7 Wochen unterstützt, bis er wieder zu Kräften kam. Ferner wurden die Armen mit Schuhen, das Paar zu 3 Gulden 45 Kronen und Strümpfen zu 24 Kronen, Türken, Erdäpfel, Brein udgl. versehen.
24 Pfarrarchiv Stein, Rechnungsprotokoll über alle Empfänge und Ausgaben bei der Almosenstiftung St. Agatha Hildegardis zu Stein 1836 bis 1923.
25 Alterthümlichkeiten und Begebenheiten von Möchling: Carinthia 41, 1851, hier S 178.
26 R. Waizer, Das Strüzelwerfen zu Stein. Culturbilder und Skizzen aus Kärnten, Neue Folge, Klagenfurt 1890, hier S 28 f.: Wenn Waizer die am 5. Februar von dem Hospitzhause herabgeworfenen kleinen Roggenbrötchen „Agathastrützel‘“ nennt, so ist das zweifellos irrg; denn es handelte sich um eine Stiftung der sel. Hildegard (Likar) und eine Beziehung auf die heilige Agathe und deren Kult, die von volkskundlicher Seite versucht wurde, ist in keiner Weise gegeben. Nur müsste gelegentlich bei offiziellen Bekundungen, weil Hildegard nicht kanonisiert ist., die heilige Agathe an ihre Stelle treten, wie frühestens in einer Ablaßurkunde von sieben römischen Kardinälen vom 23. März 1496, die damals Johann Ungnad und seine Frau Margarethe erwirkten (B. Schroll, Urkundenregesten des Stiftes Eberndorf, Nr. CVII). In den Rechnungen der Almosenstiftung kommt der Zuname Agathe erstmals 1678 vor (Stiftsarchiv St. Paul i. Lav., HS. 282/7); wahrscheinlich weil man sich wegen der Aufnahme Hildegards in die Acta Sanctorum, deren zuständiger Band 1658 erschienen war, mit der Lebensbeschreibung Hildegards näher befast und ebenfalls festgestellt hatte, dass sie nicht kanonisiert war. Aber mit den Gebräuchen in Stein am 5. Februar hat die heilige Agathe, wie unsere Darstellung gezeigt, nichts zu tun.

Mit freundlicher Unterstützung von Gottfried Sorger
Amtsleiter der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See
http://www.st.kanzian.at 



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