Ordinariat (lat)- Ordinarius (lat)
Der "regelmäßige" Richter in geistlichen Sachen, d.h. jeder wirkliche Bischof, insofern er im Umgang seiner Diöcese die Jurisdiktion ausübt; außerdem Bezeichnung jedes Professors, der in einem Lehrkörper einen der für die verschiedenen Disziplinen festgesetzten Lehrstühle einnimmt; Auf Gymnasien Klassenlehrer, d h. Hauptlehrer einer Klasse.
Das Amt eines Ordinarius heißt Ordinariat, insbesondere (bischöfliches Ordinariat) die Behörde, welche im Namen des Bischofs die Jursidiktion über den bischöflichen Sprengel übt.
Quellenangabe:
Meyers Konversationslexikon, eine Enzyklpädie des allgemeinen Wissens, Dritte gänzlich umgearbeitete Auflage, Zwölfter Band von 1877, Seite 353.
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