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Pfalz, Pfalzgraf
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Pfalz - palatium, d. i. Palast

Pfalz (palatium, d. i. Palast) nannte man die im ganzen Deutschen Reiche zerstreut umher liegenden kaiserlichen Schlösser, in welchen sich die Kaiser abwechselnd auf hielten, um so durch ihre Gegenwart öffentliche Ordnung und Gerechtigkeit in allen Provinzen möglichst gleichmäßig zu handhaben.  —  

Pfalzgraf - comes palatinus

Pfalzgraf (comes palatinus) war der Titel der Richter und obersten Beamten der fränkischen und deutschen Könige in ihren Pfalzen. Den höchsten Rang unter ihnen behauptete der Graf der Pfalz zu Aachen (dem Archisolium totius regni), welcher einer der obersten Kronbeamten des Reichs war und namentlich als Reichsoberrichter den Vorsitz im Reichslehngericht führte. Aus der Länderdotation desselben entstand die Pfalzgrafschaft am Rhein. Nach der goldenen Bulle war der Pfalzgraf am Rhein der Richter über den Kaiser. Jedes der alten deutschen Herzogtümer hatte auch wieder seine Pfalzgrafschaft, welche in Sachsen und Baiern *) mit dem Herzogtum vereinigt wurde, in Franken und Schwaben erlosch. Später stellten die Kaiser Hofpfalzgrafen (comites S. Palatii Lateranensis) an, um gewisse kaiserliche Rechte auch in den reichständischen Gebieten auszuüben. Es gab zwei Klassen derselben, davon die eine ausgedehntere Vollmacht (comitiva major) als die andere hatte. Jene konnte den Adel und die comitiva minor erteilen, dies Doctoren und Notarien creiren, uneheliche Kinder legitimieren, Wappenbriefe erteilen u.s.w.
Jetzt ist die ganze Hofpfalzgrafwürde zur Antiquität geworden.

*) Baiern = früher wurde Bayern noch nicht mit einem "y" geschrieben.


Pfalz

Pfalz hießen früher zwei deutsche Staaten, die bis 1620 zusammen gehörten. Zur Unterscheidung wurde der eine die Oberpfalz, der andere die Unterpfalz oder die Pfalzgrafschaft am oder bei Rhein genannt. Die Oberpfalz oder Bairische Pfalz war von Baireuth, Böhmen, Neuburg, Baiern und dem nürnbergischem Gebiete begrenzt, umfaßte ein Gebiet von 130 M. und hatte Amberg, wo sich der Sitz der Regierung befand, zur Hauptstadt. Die Unterpfalz, oder die Pfalz am Rhein, eins der fruchtbarsten Länder Deutschlands, 75 M groß mit 305000 Einwohnern, lag auf beiden Seiten des Rhein, begrenzt von Mainz, Katzenellnbogen, Württemberg, Baden, Elsass, Lothringen und Trier. Die Pfalzgrafen am Rhein, die ihren Sitz ursprünglich in Aachen hatten, waren schon im 11. Jahrh. in dem erblichen Besitz der Pfalzgrafschaft und der damit verbundenen Länder gehörten zu den vornehmsten Reichsfürsten.
Nachdem Pfalzgraf Hermann III. ohne Erbe verstarb, gab Kaiser Friedrich I. die zur Rheinpfalz gehörigen Länder 1156 seinem Stiefbruder Konrad von Schwaben. Nach dem Tode Konrads kam dessen Schwiegersohn, der Herzog Heinrich von Braunschweig, der älteste Sohn Heinrichs des Löwen, 1196 in den Besitz dieser Länder. Weil es aber Heinrich in dem Streit um die deutsche Krone mit seinem Bruder, dem Kaiser Otto IV., gegen Kaiser Friedrich II. hielt, so erklärte ihn Letzterer 1215 in die Acht und belehnte den Herzog Ludwig von Baiern mit der Pfalz, der jedoch nie zum völligen Besitz der selben gelangte. Sein Sohn Otto II. heiratete Heinrichs Erbtochter Agnes und auf diese Weise kam die ganze Pfalz an das bayerische Haus. Ottos Söhne, Ludwig II. oder der Strenge und Heinrich, regierten nach des Vaters Tode, im Jahre 1253, anfangs gemeinschaftlich. Im Jahr 1256 aber machten sie die Teilung so, daß Ludwig II. die Rheinpfalz und Oberbaiern, Heinrich Niederbaiern bekam. Jener starb 1294 und hinterließ zwei Söhne, Rudolf I. und Ludwig, von denen Ersterer die Kurwürde und die Pfalz erhielt. Der letztere bekam Oberbaiern, wurde Kaiser und erbte später auch Niederbaiern. Weil sein Bruder Rudolf es mit seinem Gegner, dem Herzog Friedrich dem Schönen von Österreich, hielt, verjagte er ihn von Land und Leuten, verglich sich aber nachher mit dessen Söhnen und ließ ihnen die pfälzischen Lande nebst einem Stück Baierns, das nachher die Oberpfalz genannt wurde. Rudolfs drei Söhne, Adolf, gestorben 1327, Rudolf II. und Ruprecht I. folgten aufeinander in der Regierung, Rudolf II., gestorben 1353, brachte Neuburg und Sulzbach, die sogenannte junge Pfalz, an die Rheinpfalz und stiftete die Universität zu Heidelberg. Mit dem Kaiser Ludwig dem Baier schloß er 1329 zu Pavia den Vertrag, zufolge dessen die Kurstimme wechselweise von Baiern und der Pfalz geführt werden sollte. Ruprecht I., gestorben 1390, verkaufte einen teil der Oberpfalz an Kaiser Karl IV. der ihm dagegen die Kurwürde allein überließ. Als letzter Nachfolger wurde Ruprechts II, gestorben 1399, Adolfs Sohn. Ruprechts II. Sohn und Nachfolger, Ruprecht III., gestorben 1410, wurde 1400 deutscher Kaiser. Seine vier Söhne teilten sich in die väterlichen Lande also, daß der älteste, Ludwig III. oder der Bärtige, die Kur und Rheinpfalz, Johann die Oberpfalz, Stephan Zweibrücken und Simmern und Otto Mosbach erhielt. Die zweite und vierte Linie starben bald aus. Auch Ludwigs II. Nachkommenschaft starb 1559 mit Otto Heinrich aus, der sich der Reformation anschloß. Seine Lande und die Kur fielen an Friedrich III. von der simmernschen Linie, der sich für die calvinische Lehre entschied. Im folgten 1576 Ludwig VI., 1583 Friedrich IV. und 1610 Friedrich V., der sich 1619 verleiten ließ, die von den Böhmen ihm angebotene Krone anzunehmen und darüber seine Lande und die Kurwürde verlor, die von Kaiser Ferdinand II. seinem Vetter, dem Herzoge Maximilian von Baiern übertragen wurden. Sein Sohn Karl Ludwig, gestorben 1680, bekam zwar durch den westfälischen Frieden, die Unterpfalz wieder, auch gab man ihm eine neue, die achte Kurstelle, nebst dem Erzschatzmeisteramte; die Oberpfalz aber, der Rang, den ehemals Pfalz im kurfürstlichen Kollegium hatte, und das Erztruchsessenamt blieben in Baiern. Doch wurde festgesetzt, daß, wenn der bayerische Mannesstamm erlöschen würde, Pfalz wieder in den Besitz dieses Landes und dieser rechte kommen sollte. Karl Ludwigs Sohn, Karl, beschloß 1685 die simmersche Linie. Die Kur und die dazu gehörigen Lande fielen nun an dessen Vetter, den Pfalzgrafen von Neuburg, Philipp Wilhelm. Das pfalzgräfliche Haus Neuburg stammte von des obgedachten Stephan`s, Pfalzgrafen in Simmern, zweitem Sohne, Ludwig dem Schwarzen, Pfalzgrafen in Zweibrücken, ab. Ludwigs Sohn Alexander, gestorben 1514, hinterließ zwei Söhne, Ludwig, gestorben 1532 und Ruprecht, gestorben 1544. Letzterer wurde der Stammvater der veldenzischen Linie, die 1694 aus starb; seines älteren Bruders Ludwig Sohn, Wolfgang, gestorben 1569, wurde der Stammvater aller übrigen pfalzgräflichen Linien. Von seinen drei Söhnen, Philipp Ludwig, gestorben 1614, Johann , gestorben 1604 und Karl, gestorben 1600, stiftete der jüngste die birkenfeldische Linie, der mittlere die Zweibrückische. Der Älteste, der die Linie Neuburg fortpflanzte, hatte drei Söhne, Wolfgang Wilhelm, gestorben 1653, August, gestorben 1632 und Johann Friedrich, zu Hilpoldstein, gestorben 1644. Ersterer wurde der Stammvater der Linie Neuburg, der andere der Linie Sulzbach; Letzterer starb kinderlos. Wolfgang Wilhelm`s Sohn war Philipp Wilhelm, der den letzten Kurfürsten simmenscher Linie, obgleich mit großem Widerspruch des Hauses Veldenz, beerbte und 1690 starb. Ihm folgte sein Sohn, Johann Wilhelm, der nach Ableben des letzten Pfalzgrafen, Leopold Ludwig von Veldenz, 1694 dessen Land bekam, auch im Spanischen Erbfolgekrieg, da der Kurfürst Maximilian (II.) Maria Emanuel von Baiern geächtet war, 1706 die Oberpfalz und die alten Kurrechte des pfälzischen Hauses wieder erhielt aber 1714 in Folge des Friedens zwischen Karl VI. und Ludwig XIV. Alles was der Kurfürst von Baiern verloren hatte, an denselben wieder zurück geben mußte. Dem kinderlosen Kurfürsten Johann Wilhelm folgte 1716 sein Bruder Karl Philipp, welcher 1742 ebenfalls ohne männliche Erben starb, worauf die Kur an die sulzbachische Linie kam, indem auf Karl Theodor nun alle kurpfälzische, jülichische und bergische Lande übergingen. Als 1777 mit Kurfürst Maximilian III. Joseph auch der bair. Mannesstamm erlosch, wurden die bair. Lande mit dem pfälzischen vereinigt, bis auf einen teil, der an Österreich kam. Kurpfalz trat, wie im westfälischen Frieden bestimmt worden war, wieder in seine alte Kurstelle, die fünfte im kurfürstlichem Kollegium und in sein altes Erztruchsessenamt, wofür es das Erzschatzmeisteramt an Kurbraunschweig abtrat. Dem kinderlos verstorbenen Karl Theodor folgte 1799 der Herzog von Zweibrücken, Maximilian Joseph, der in Folge des luneviller Friedens 1801 die Rheinpfalz zu Gunsten anderer Fürsten abtreten mußte. Bis zu diesem Frieden bestand die Pfalz aus 19 Oberämtern und den drei Hauptstädten Mannheim, Heidelberg und Frankental. Die auf der linken Seite des Rhein liegenden Teile wurden an Frankreich abgetreten; auf der rechten Seite dieses Flusses erhielt das Großherzogtum Baden die Oberämter Bretten, Heidelberg und Ladenburg nebst Mannheim; Hessen-Darmstadt die Oberämter Lindenfels, Otzburg und Umstatt; der Fürst von Leinigen-Dachsburg die Oberämter Vorberg und Mosbach und Nassau das Amt Kaub. Die pariser Friedensschlüsse von 1814 und 1815 brachten auch die jenseits des Rhein gelegenen pfälzischen Lande wieder an Deutschland zurück, den größten teil davon erhielt Baiern, das übrige Hessen-Darmstadt und Preußen. Der bad. Anteil an der Unterpfalz, wozu auch die mediatisierten leiningisch-pfälzischen Oberämter gehörten, ist dem Unterrheinkreise zugewiesen, der darmstädtische Teil bildet Bestandteile der Provinz Starkenburg und Rheinhessen; der bair. Anteil gehört der Pfalz, dem früheren Rheinkreis, der auf 140 M gegen 580.000 Einwohner zählt und der preußische Anteil ist zu der Rheinprovinz geschlagen. Die bairische Oberpfalz und Regensburg umfaßt 194 M mit 458.000 Einwohner.

Quelle:
Allgemeine deutsche Real- Encxklopädie
für die gebildeten Stände von 1846, Band 11 von 15.
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