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Hausieren, Hausierer, Haushierhandel
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Hausieren, Hausierer, Haushierhandel -

Leute/Händler, welche von Haus zu Haus ziehen um ihre Waren feil zu bieten nennt man Hausierer. Für diese sogenannten Hausierer gelten in der heutigem Zeit in Deutschland die Bestimmungen für ein Haustürgeschäft. Um dieses Haustürgeschäft ausüben zu dürfen, benötigen sie eine Reisegewerbekarte.

Eine in der heutigen Zeit häufig aufdringliche Form des Hausierens üben die sogenannten Drücker (Drückerkolonnen) aus, welche unermüdet versuchen Spenden einzutreiben, Zeitschriften-Abonnements oder Telefonanschlüsse zu verkaufen. Solche Drückerkolonnen, wie sie umgangssprachlich bezeichnet werden, sind meist Außendienstmitarbeiter von Firmen.
D. J.


Hausieren, Hausierer
  —  Auszug aus dem Jahre 1838  —  
Hausieren heißt von Haus zu Haus gehen, namentlich um Waren zu verkaufen. Da auf diese Weise nur geringe Quantitäten Ware abgesetzt werden können, so ist der Haustürhandel eine Art des Kleinhandels. Er ist für die Bewohner der Dörfer sehr bequem, weil diese sonst, um ihre Bedürfnisse sich zu erstehen häufig erst die Städte aufsuchen müssen und dient zur Vermehrung des kaufmännischen Betriebes. Doch hat man ihn in neuerer Zeit sehr beschränkt, nicht nur weil man glaubt, daß die Städte durch denselben beeinträchtigt würden, sondern besonders darum, weil er sehr häufig zu Betrug und von liederlichem Gesindel zu einem Vorwand benutzt worden ist, sich in die Häuser zu schleichen, um sich nach der Gelegenheit zu Diebereien und dergl. umzusehen. In manchen Staaten ist der Haustürhandel besonders den Juden ganz verboten oder doch nur zur Zeit von Messen und Jahrmärkten erlaubt.

Quelle:
Ein Auszug aus dem Bilder-Conversationslexikon für das deutsche Volk  —  Ein Handbuch zu Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse und zur Unterhaltung in vier Bänden.   —  Aus dem Band 2, Seite 344  —  Leipzig im Jahre 1838


Haustürhandel
  —  Auszug aus dem Jahre 1876  —  
Haustürhandel, Feilbietung von Waren im Umherziehen, im Gegensatze zu den bestehenden Handelsbetrieb. Zum Haustürhandel ist nach der deutschen Reichsgewerbeordnung, welche doch in den meisten Bundesstaaten noch weiter gehende Beschränkungen beseitigt hat, die Lösung eines Legitimationsscheins erforderlich. Die gewerbliche Freizügigkeit in Deutschland hat die Mobilisierung der Gewerbe wesentlich begünstigt. Eine moderne Form solcher mobilisierten Gewerbe sind die Wanderlager; dadurch daß dieselben vielfach auf den Schein berechnete oder bei Gelegenheitsverkäufen acquirierte Waren debitieren, werden für die Seßhaften Gewerbe zu einer Landplage, gegen welche zur Zeit die öffentliche Meinung sehr energisch protestiert. Eine strenge Besteuerung, wie in Württemberg, ist vom liberalen Standpunkt aus das einzige, meist genügende Schutzmittel.

Quelle:
Ein Auszug aus Meyers Konversationslekikon, Dritte Auflage   —  Aus dem Band 8, Seite 645  —  Leipzig im Jahre 1876


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