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Läutearten
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Läutearten  — 

5. Anlässe zum Läuten, Läutearten

5.1

Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen
Zum Sonn- und Feiertag gehört das Einläuten am Vorabend. Es ist der Überrest eines weggefallenen Vespergottesdienstes. Der Vorabend gehört liturgisch nach alter Auffassung schon zum folgenden Tag. Deshalb wird der Sonn- und Feiertag am Vorabend mit dem gleichen Geläut eingeläutet, das dann auch zum Hauptgottesdienst ruft. Früher wurde das Einläuten offenbar gern mit der Betstunde oder, wenn sonntags Abendmahl gefeiert wurde, auch mit der Beichte verbunden. In Breidenbach läutete man 1628 sonnabends um 13 Uhr mit allen Glocken zur Betstunde, gegebenenfalls mit angehängter Beichte, "nach altem Brauch" (Diehl, 220). In Schotten 1678 läutete man samstags um 12 Uhr zur Betstunde oder Beichte. Das Läuten zu den Gottesdiensten am Heiligen Abend, die ja heute noch gelegentlich Vesper genannt werden, ist genauso zu behandeln wie das Einläuten.

Das nächtliche Läuten in der Weihnachts- oder Osternacht gehörte ursprünglich zu Frühgottesdiensten (Metten). In Ober-Ramstadt läutete noch in den 50er Jahren in der Weihnachtsnacht von vier bis fünf Uhr das Plenum.

Vor den Hauptgottesdiensten können besondere Glockenzeichen (Vorläuten) gegeben werden, entweder zwei und eine Stunde vor Beginn, oder eine und eine halbe Stunde, oder eine halbe und eine viertel Stunde. Das Läuten zu Beginn des Gottesdienstes wird auch Zusammenläuten genannt, weil hierbei die meisten oder alle Glocken beteiligt sind. Durch besondere Glockenzeichen (Vorspann, Signieren) in Verbindung mit dem Vor- und Zusammenläuten können Besonderheiten des Gottesdienstes angezeigt werden (Taufe, Abendmahl, s. Abschnitt 3). Das Zusammenläuten vor dem Hauptgottesdienst kann nach dem Kirchenjahr verschieden sein. Wenn mehr als drei Glocken vorhanden sind, wird die größte Glocke nur an den hohen Festen (Christusfesten) verwendet. Bei kleineren Geläuten kann ein Vorspann diese Feste anzeigen. Andere Gottesdienste (Früh-, Abend-, Kinder-, Taufgottesdienst) werden mit einem kleineren Gruppengeläut eingeläutet. An Bußtagen und am Karfreitag wird zum Gottesdienst nur mit der größten Glocke geläutet. Das an manchen Orten übliche Ausläuten des Sonntags ist wie das Einläuten am Vorabend als übriggebliebenes Vespergeläut zu verstehen und entspricht dem Zusammenläuten zum Hauptgottesdienst.

5.2

Wochengottesdienste
Es handelt sich dabei vor allem um Wochenschluß-, Advents- und Passionsandachten. Für diese wird ein kleineres Gruppengeläut verwendet. Das Läuten zu den Gottesdiensten am Heiligen Abend entspricht dem Läuten zur Vorabendvesper (siehe 1) und wird deshalb auf das Läuten an den Weihnachtsfeiertagen selbst abgestimmt.

5.3

Tauf- und Trauergottesdienste
Bei ihnen wird wie für die Wochengottesdienste mit einem kleineren Gruppengeläut geläutet.

5.4

Glockenzeichen während der Gottesdienste
Sie sind eine uralte Sitte. Das Läuten zum Vaterunser wird schon im Visitationsabschied von 1629 bezeugt. In der Regel war das (still gebetete) Vaterunser "unter einem Glockenzeichen" der Abschluß der Gottesdienste nach dem Segen (Diehl, 164, aus 1689). Schotten 1678 erwähnt ausdrücklich das Läuten zum Pater noster "Nach der Bätstund und allen Kirchen" (...) "mit der kleinen Glock". Die Agende von 1724 kommentiert das Läuten zum Vaterunser nach der Predigt wie auch in der Betstunde so: "denen so ausser der Kirchen seynd zum Zeichen / daß sie mit denen / so im Gottes hauß seynd / ihre Hände zu Gott auffheben und mitbeten sollen" (S. 477). Auch zur Taufe wird geläutet, ebenso während der Einsegnung bei Trauung und Konfirmation. An Bußtagen kann während des Bußgebetes geläutet werden, Schotten 1678 erwähnt an Bettagen das Läuten während des ersten Verses des gesungenen Credo. Die lutherische Tradition kennt das Läuten zum Sanctus beim Abendmahl und, nur am Gründonnerstag, zum Gloria in excelsis.

5.5

Läuten bei Beerdigungen
Zu unterscheiden ist das Läuten, das einen Sterbefall anzeigt, und das eigentliche Beerdigungsgeläute. Zur Anzeige eines Sterbefalls wird die Sterbeglocke zu bestimmter Tageszeit geläutet (Ober-Ramstadt 13 Uhr), oder es wird eine Glocke 3 x 3 Mal angeschlagen (Breidenbach 17 Uhr). Schotten 1678 ordnet drei "distincta signa" an, "sobald jemand gestorben", also ohne Festlegung der Tageszeit. Wo es keine örtliche Tradition gibt, ist das Läuten nach einem Sterbefall zu einer bestimmten Zeit sinnvoll, etwa gegen Abend. Das Läuten zur Beerdigung selbst war früher bestimmt durch den Umstand, daß der Trauerzug sich vom Trauerhaus bis zur Kirche bewegte und nach der Trauerfeier der Sarg zum Grab auf den die Kirche umgebenden Friedhof getragen wurde. (Bis ins 19. Jahrhundert waren regelmäßig die Friedhöfe bei den Kirchen.) Schotten 1678 setzt fest, daß mit einer Glocke geläutet wird, wenn die Schüler, die bei dem Trauerzug singen sollen, aus der Kirche gehen. Wenn der Trauerzug sich in Bewegung setzt, wird mit allen Glocken geläutet. Heute wird, so fern die Kirche in der Nähe des Friedhofs liegt, zum Beginn der Trauerfeier mit einer Glocke geläutet und währen des Weges zum Grabe mit mehreren Glocken oder nur mit der größten. Ist der Friedhof weit von der Kirche entfernt, wie in Großstädten meistens, kann zur Zeit der Beerdigung mit den Kirchenglocken ein Gedenk- und Gebetszeichen gegeben werden. Verfügt die Trauerhalle über eine Glocke, läutet diese zu Beginn der Trauerfeier und während des Weges zum Grabe. Die Lebensordnung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau erwähnt das Läuten der Kirchenglocken "als Ruf zum Gebet und zum Gottesdienst bei einer kirchlichen Bestattung", "wo es üblich ist". Bei Beerdigungen durch andere Kirchen kann der Kirchenvorstand auf Antrag das Läuten erlauben, wenn diese Kirchen der "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland" angehören. (Amtsblatt EKHN 1988 Nr. 2, S. 23)

5.6

Das tägliche Gebetsläuten
Das morgendliche Gebetsläuten wurde durch Papst Urban im 11. Jahrhundert eingeführt, vermutlich auch das Abendläuten. Das Läuten zu Mittag kam unter Papst Calixt III. im Jahr 1455 hinzu (Niemann).

Es wurde Ave-Maria- oder Angelusläuten genannt nach dem Gebet, das während Läutens gesprochen werden sollte. Als die Reformation dieses Gebet abschaffte, verlor das Läuten seinen unmittelbaren Sinn, wurde aber zur Ordnung des Tageslaufs beibehalten. Nach Meinung des hessen-darmstädtischen Visitatoren 1628 diente das Läuten um 4, 11 und 20 Uhr weltlichen Zwecken: "Abends und Morgens soll man ein Zeichen leutten, so lang biß ein Hund ein meil weges lauffen könte, umb der reisenden, Irrenden und anderer Gelegenheit willen, das hetten die Alten gesagt." (Diehl, 66) Der Reichsabschied des Reichtages zu Regensburg 1594 ordnete das Läuten einer Mittagsglocke an als Aufruf zum Gebet gegen die Türken.

Demzufolge verfügte Landgraf Georg I. im gleichen Jahr in einem Ausschreiben, daß eine Stunde nach dem Mittagsläuten (das um 11 Uhr üblich war), also um 12 Uhr, "ein sonderbar [= besonders] kirch geleutte und Zeichen, oder wo es nicht breuchlich, sonsten umb dieselbige Zeit ein Glockenschlag oder drei kurz ufeinander zu erinnerung zum gebett geschehe." (Diehl, 63) 1628 wird die mehrmals wöchentlich zu haltende Betstunde in Zusammenhang mit dem 12-Uhr-Läuten erwähnt.

In Ober-Ramstadt wird 1652 angeordnet, der Glöckner habe täglich um 4, 11 und 20 Uhr "einen guten puncten auf ein Virtl. Stund, zu rechter Zeit zu läuten, darnach sich die Arbeiter im feld u. zu Hauß, wie auch die Wanders Leuthe zu richten haben. Auch ist er schuldig, alle u. jede Tage, auf vorhergehenden Befehl deß Pfarrherrn zu Mittag um 12 Uhr in die Bet-Stunde zu läuten, die Leute zum andächtigen Gebet, und herzl. Danksagung zu erinnern." Die Hessen Darmstädtische Bettagsordnung von 1631 führte eine tägliche Betglocke um 10 Uhr ein, die von 1632 eine weitere um 17 Uhr, Das Tagesläuten umfaßte seitdem das herkömmliche, vorreformatorische Läuten um 4, 11 und 20 Uhr, außerdem das Gebetsläuten um 10 Uhr (seit 1631), 12 Uhr (seit 1594) und 17 Uhr (seit 1632).

Das tägliche Läuten wurde aber auch von Fall zu Fall nach der Jahreszeit und den Bedürfnissen der Bevölkerung abgewandelt.

Schotten 1678 verzeichnet ein besonders reiches Tagesläuten:
von Martini bis Lichtmeß um 4 Uhr zwei Glocken einzeln nacheinander, bei Tagesanbruch die große Glocke,
um 10 Uhr die kleine und große Glocke zusammen,
um 11 Uhr eine Glocke allein,
um 12 Uhr zur Betstunde die kleine und die große Glocke nacheinander,
von Petri bis Michaelis um 16 Uhr die kleine und die große Glocke nacheinander,
um 17 Uhr die kleine und die große Glocke nacheinander,
um 20 Uhr die kleine Glocke, in der Sommerzeit auch in der Dämmerung.

In Alsfeld läutete man um 1900 so: sommers um 4 Uhr mit Glocke III, im Winter von Michaelis bis Walpurgis um 5 Uhr mit Glocke III, um 10 Uhr mit Glocke I, um 11 Uhr mit Glocke III, um 12 Uhr mit Glocke I 3 Züge "nach dem anderen Glöcklein", im Winter von Michaelis bis Walpurgis um 14 Uhr mit Glocke III, im Sommer um 15 Uhr mit Glocke III, um 17 Uhr mit Glocke I und um 21 Uhr mit Glocke III.

Ober-Ramstadt hat bis in die Gegenwart Läuten um 10 Uhr und 17 Uhr mit Glocken II und III, um 11 Uhr mit II, im Winter um 20 Uhr mit I und im Sommer um 18.30 mit II. Heute besteht nur noch wenig Bedürfnis nach Läuten als Zeitangabe oder als Orientierung für verirrte Wanderer. Sechsmaliges tägliches Läuten wird man als Gebetsläuten für zu häufig ansehen. Auch das extrem frühe Morgenläuten wird kaum noch erwünscht sein. Beim Festlegen eines drei- oder viermaligen Gebetsläuten wird man sich an die örtliche Überlieferung halten, dabei jedoch auf die heutigen Lebensformen achten. Morgen- und Abendläuten fallen an Sonntagen nicht aus.

5.7

Läuten ohne kirchliche Funktion (bürgerliches Läuten)
Früher wurden die Kirchenglocken oft aus besonderen, nicht kirchlichen Anlässen geläutet: bei Siegen, Siegesfeiern oder Geburtstagen des Landesherrn, aber auch bei Katastrophen wie Unwettern oder Bränden (Sturmläuten). Davon ist nur das Läuten in der Neujahrsnacht übriggeblieben. Anstelle des früher einstündigen Läutens läutet man heute kürzer. Zu empfehlen sind zwei bis drei Pulse von je 5 bis 7 Minuten. Noch heute haben die bürgerlichen Gemeinden das Recht, die Kirchenglocken "in allgemeinen Notfällen wie Feuersgefahr, Hochwasser oder sonstigen katastrophenartigen Unglücksfällen zu benutzen" (Hessen-Darmstädtisches Gesetz das Eigentum an Kirchen und Pfarrhäusern betreffend vom 6. 8. 1902).

5.8

Volkstümliche Deutungen des Glockenläutens
Wie bereits erwähnt, sind bestimmte Läutesitten als Überreste längst weggefallener Gottesdienste zu erklären. Das Ein- und Ausläuten der Sonntage gehörte ursprünglich zur Samstags- und Sonntagsvesper, und das nächtliche Läuten in der Weihnachtsnacht lud zur Christmette ein. Gerade dieses Läuten verlockte zu volkstümlichen Deutungen, sobald der eigentliche Anlaß nicht mehr bewußt war; auch der Gedanke vom Ein- und Ausläuten ist ja bereits recht äußerlich. So kennt man noch heute in Leeheim in der Weihnachtszeit ein mehrmaliges, jeweils halbstündiges Läuten. Das am Heiligen Abend um 16 Uhr wird als Heubündeltragen, das am gleichen Tag um 20 Uhr als Herbeiläuten des Christkindes zur Bescherung, das in der Weihnachtsnacht um 4 Uhr als Hinaufläuten des Christkindes in den Himmel, das am Silvestertag um 16 Uhr als Läuten zum Bäumebinden gedeutet. Solche Erklärungen können mit mancher naiven Darstellung der Weihnachtsgeschichte in der Malerei wetteifern. Dieses Läuten erinnert an die zahlreichen Gottesdienste und ihren Glanz, mit welchen in früherer Zeit die kirchlichen Hauptfeste ausgezeichnet wurden, und gibt jenen Tagen einen besonderen Charakter, auch wenn die Bedeutung im ursprünglichen Sinn nicht mehr bekannt ist. Die volkstümlichen Deutungen verankern dieses Läuten im Bewußtsein der Gemeinden und sollten deshalb verständnisvoll aufgenommen werden. Das Läuten ohne gottesdienstlichen Anlaß einfach abzuschaffen, nähme den Festtagen etwas vom äußeren Ausdruck der Festlichkeit und ließe die Läuteordnung in bedauerlicher Weise verarmen. Wünschenswert wäre es, solche volkstümlichen Deutungen aufzuzeichnen und zu sammeln, weil sie auch Bedeutung für die musikalische Volkskunde haben.

Der Verf. ist Orgel- und Glockensachverständiger der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, sein Text wurde für die Kirchenmusikalischen Nachrichten des Amts für Kirchenmusik in Frankfurt geschrieben und dort veröffentlicht.


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