5. Anlässe zum Läuten, Läutearten
5.1 |
Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen Das nächtliche Läuten in der Weihnachts- oder Osternacht gehörte ursprünglich zu Frühgottesdiensten (Metten). In Ober-Ramstadt läutete noch in den 50er Jahren in der Weihnachtsnacht von vier bis fünf Uhr das Plenum. Vor den Hauptgottesdiensten können besondere Glockenzeichen (Vorläuten) gegeben werden, entweder zwei und eine Stunde vor Beginn, oder eine und eine halbe Stunde, oder eine halbe und eine viertel Stunde. Das Läuten zu Beginn des Gottesdienstes wird auch Zusammenläuten genannt, weil hierbei die meisten oder alle Glocken beteiligt sind. Durch besondere Glockenzeichen (Vorspann, Signieren) in Verbindung mit dem Vor- und Zusammenläuten können Besonderheiten des Gottesdienstes angezeigt werden (Taufe, Abendmahl, s. Abschnitt 3). Das Zusammenläuten vor dem Hauptgottesdienst kann nach dem Kirchenjahr verschieden sein. Wenn mehr als drei Glocken vorhanden sind, wird die größte Glocke nur an den hohen Festen (Christusfesten) verwendet. Bei kleineren Geläuten kann ein Vorspann diese Feste anzeigen. Andere Gottesdienste (Früh-, Abend-, Kinder-, Taufgottesdienst) werden mit einem kleineren Gruppengeläut eingeläutet. An Bußtagen und am Karfreitag wird zum Gottesdienst nur mit der größten Glocke geläutet. Das an manchen Orten übliche Ausläuten des Sonntags ist wie das Einläuten am Vorabend als übriggebliebenes Vespergeläut zu verstehen und entspricht dem Zusammenläuten zum Hauptgottesdienst. |
5.2 |
Wochengottesdienste |
5.3 |
Tauf- und Trauergottesdienste |
5.4 |
Glockenzeichen während der Gottesdienste |
5.5 |
Läuten bei Beerdigungen |
5.6 |
Das tägliche Gebetsläuten Es wurde Ave-Maria- oder Angelusläuten genannt nach dem Gebet, das während Läutens gesprochen werden sollte. Als die Reformation dieses Gebet abschaffte, verlor das Läuten seinen unmittelbaren Sinn, wurde aber zur Ordnung des Tageslaufs beibehalten. Nach Meinung des hessen-darmstädtischen Visitatoren 1628 diente das Läuten um 4, 11 und 20 Uhr weltlichen Zwecken: "Abends und Morgens soll man ein Zeichen leutten, so lang biß ein Hund ein meil weges lauffen könte, umb der reisenden, Irrenden und anderer Gelegenheit willen, das hetten die Alten gesagt." (Diehl, 66) Der Reichsabschied des Reichtages zu Regensburg 1594 ordnete das Läuten einer Mittagsglocke an als Aufruf zum Gebet gegen die Türken. Demzufolge verfügte Landgraf Georg I. im gleichen Jahr in einem Ausschreiben, daß eine Stunde nach dem Mittagsläuten (das um 11 Uhr üblich war), also um 12 Uhr, "ein sonderbar [= besonders] kirch geleutte und Zeichen, oder wo es nicht breuchlich, sonsten umb dieselbige Zeit ein Glockenschlag oder drei kurz ufeinander zu erinnerung zum gebett geschehe." (Diehl, 63) 1628 wird die mehrmals wöchentlich zu haltende Betstunde in Zusammenhang mit dem 12-Uhr-Läuten erwähnt. In Ober-Ramstadt wird 1652 angeordnet, der Glöckner habe täglich um 4, 11 und 20 Uhr "einen guten puncten auf ein Virtl. Stund, zu rechter Zeit zu läuten, darnach sich die Arbeiter im feld u. zu Hauß, wie auch die Wanders Leuthe zu richten haben. Auch ist er schuldig, alle u. jede Tage, auf vorhergehenden Befehl deß Pfarrherrn zu Mittag um 12 Uhr in die Bet-Stunde zu läuten, die Leute zum andächtigen Gebet, und herzl. Danksagung zu erinnern." Die Hessen Darmstädtische Bettagsordnung von 1631 führte eine tägliche Betglocke um 10 Uhr ein, die von 1632 eine weitere um 17 Uhr, Das Tagesläuten umfaßte seitdem das herkömmliche, vorreformatorische Läuten um 4, 11 und 20 Uhr, außerdem das Gebetsläuten um 10 Uhr (seit 1631), 12 Uhr (seit 1594) und 17 Uhr (seit 1632). Das tägliche Läuten wurde aber auch von Fall zu Fall nach der Jahreszeit und den Bedürfnissen der Bevölkerung abgewandelt.
Schotten 1678 verzeichnet ein besonders reiches Tagesläuten: In Alsfeld läutete man um 1900 so: sommers um 4 Uhr mit Glocke III, im Winter von Michaelis bis Walpurgis um 5 Uhr mit Glocke III, um 10 Uhr mit Glocke I, um 11 Uhr mit Glocke III, um 12 Uhr mit Glocke I 3 Züge "nach dem anderen Glöcklein", im Winter von Michaelis bis Walpurgis um 14 Uhr mit Glocke III, im Sommer um 15 Uhr mit Glocke III, um 17 Uhr mit Glocke I und um 21 Uhr mit Glocke III. Ober-Ramstadt hat bis in die Gegenwart Läuten um 10 Uhr und 17 Uhr mit Glocken II und III, um 11 Uhr mit II, im Winter um 20 Uhr mit I und im Sommer um 18.30 mit II. Heute besteht nur noch wenig Bedürfnis nach Läuten als Zeitangabe oder als Orientierung für verirrte Wanderer. Sechsmaliges tägliches Läuten wird man als Gebetsläuten für zu häufig ansehen. Auch das extrem frühe Morgenläuten wird kaum noch erwünscht sein. Beim Festlegen eines drei- oder viermaligen Gebetsläuten wird man sich an die örtliche Überlieferung halten, dabei jedoch auf die heutigen Lebensformen achten. Morgen- und Abendläuten fallen an Sonntagen nicht aus. |
5.7 |
Läuten ohne kirchliche Funktion (bürgerliches Läuten) |
5.8 |
Volkstümliche Deutungen des Glockenläutens |
Der Verf. ist Orgel- und Glockensachverständiger der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, sein Text wurde für die Kirchenmusikalischen Nachrichten des Amts für Kirchenmusik in Frankfurt geschrieben und dort veröffentlicht.
Leider habe ich für den Brauch Läutearten noch keine Informationen und Bilder und bitte um Mithilfe
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