|
Pfandwisch -
Das ist eine alte „Bauernregel“ (oder eher -Gesetz) was heute wohl
kaum noch einer kennt oder deuten/zuordnen kann, jedoch früher einem
jeden deutlich und unmissverständlich die „Grenze“ gezeigt hat!
Ein Pfandwisch ist ein Stock von 1,20 – 1,50 m, der oben gespalten und
in diesen Spalt ein Büschel Heu oder Stroh geklemmt und das Ganze in den
Boden gesteckt ist.
Und es bedeutet: Betreten dieses (meines) Grundes verboten! Es war nicht
nur ein Verbot, sondern mußte bei Nichteinhaltung sogar als Androhung
einer Anzeige angesehen werden!
Es ist ein altes bäuerliches „Gesetz“, daß von Georgi (23. April) bis
Kirchweih (3. Sonntag im Oktober) landwirtschaftliche Flächen von
Unbefugten nicht betreten werden dürfen.
Das soll jetzt angeblich sogar früher, bzw. länger (ab 1. April – 1.
November) gelten.
Jedoch außerhalb dieser Zeit dürfen Tiere auf fremden Wiesen grasen, das
war jedenfalls früher so der Fall; da haben arme Kleinbauern mit kaum
eigenem Grund ihre wenigen Kühe ab dem Kirchweihmontag tagsüber einfach
laufen lassen, damit sie sich irgendwo Futter suchten.
Ein Pfandwisch war nicht nur ein Hinweis, bzw. ein Verbot für
Nicht-Landwirte, das jeweilige Grundstück nicht zu betreten, sondern
wurde mitunter auch unter den Bauern bei Ärgernissen oder Streitereien
–statt „miteinander reden“– angewandt und fachte somit oftmals leider
erst richtigen Nachbarschaftsstreit und gar manche Feindschaft an.
Da reichte es schon, mit dem Heufuhrwerk aus Bequemlichkeit ungefragt
eine Abkürzung über ein fremdes Feld oder Hof-Grund zu nehmen, um einen
Pfandwisch aufgestellt zu bekommen.
Mit freundlicher Unterstützung von Annemarie Böck
vom Schwangauer Land am Alpenrand
Titel: Pfandwisch
Autor: Annemarie Böck
Copyright: Annemarie Böck
gepostet von Annemarie Böck am:
Date: 27.09.2008 17:53
E-Mail: ferienwohnung@boeck-horn.de
http://ferienwohnung.boeck-horn.de/
|