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Fastenspeisen
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Fastenspeisen

Früher waren die Vorschriften der Kirche für die fasttage bedeutend strenger als heutzutage, wo viele sonst verbotene Speisen gestattet sind; während man früher an solchen Tagen oder in der ganzen Fastenzeit, von Aschermittwoch bis Ostern, nur Fische, in Wasser gekochte oder mit Öl angemachte Gemüse und in Wasser oder Wein und Zucker gekochte Früchte genießen durfte, sind jetzt nicht nur Eier, Butter und Milch, also Mehlspeisen aller Art, sondern auch außer den Fischen, Krebsen, Austern, Muscheln und Schnecken verschiedene Wasservögel und Amphibien gestattet und zwar von Geflügel, die Seeente, das Wasserhuhn, die Knieente, die Wasserralle, die Tauchente, der Flamingo, der Reiher, der Regenpfeiffer; von Vierfüßern der Biber, die Fischotter, der Igel, das Stachelschwein, der Iguan und der Frosch.

Quelle:
Universal Lexikon der Kochkunst, Dritte verbesserte Auflage, 1. Band von 1886

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