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Haus
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Haus -

  —  Auszug aus dem Jahre 1838  —  
Haus wird nicht allein jedes zur Wohnung oder zum vorübergehenden Aufenthalt des Menschen errichtetes Gebäude genannt, sonder auch in übertragener Bedeutung jede Gesamtheit des Menschen, welche von der Natur auf einen gemeinsamen Wohnort hingewiesen oder aus ihm hervorgegangen ist; also die Familie, das Geschlecht, der Stamm oder auch in engerer Bedeutung der Zweig eines (adeligen) Geschlechts. Nach der Natur gehört in das Haus kein Fremder, sondern zunächst sind Hausgenossen:
Mann und Weib, dann Kinder, höheres und niederes Gesinde.

Der Familienvater ist der Hausherr, er erwirbt, hält auf Recht im Hause selbst und vertritt das Recht und Eigentum der Familie nach außen.

Mehr nach innen wirkt die tüchtige Hausfrau, erhaltend, vorsorgend und auf Sitte und Zucht unter den Hausgenossen bedacht, daher sie richtig und schön von Rittern und Bürgern im Mittelalter als Hausehre bezeichnet wurde. Der Mann gehört mehr der Welt als dem Hause an, er hat in diesem nur den sicheren Grund und Boden, auf welchem fußend er sich dem Allgemeinen nützlich zu machend strebt und den er sich erhält, indem er die Früchte seiner Tätigkeit selbst wieder ihm zuwendet; die Frau dagegen gehört mehr dem Hause als der Welt an, ihr liegt daher ob, den Erwerb des Mannes zum Wohle des Hauses zu benutzen und mit Klugheit auszuteilen, damit nicht ein Bedürfnis im Übermaß befriedigt werde, während in Bezug auf ein anderes Mangel eintritt, das Geschäft der Haushaltung und Hauswirtschaft. Alles Dasjenige, was sich auf die innere Wohlfahrt des Hauses bezieht, steht hiernach mehr der Frau zu, während der Mann für die äußere Wohlfahrt desselben zu sorgen hat. Die Wohlfahrt ist teils leiblich, teils geistig und so ist es der Hausfrau wohl angemessen, nicht nur für Essen, Trinken, Kleidungsstücke und Erhaltung des Wohngebäudes selbst und alles zu seiner Ausstattung Gehörige zu sorgen, sonder auch die Pflege der Hausgenossen in leichten und schweren Krankheitsfällen Sorge zu tragen. Sie soll also auch die ohne Gefahr und in vielen Fällen anwendbaren Arzneimittel, die sogenannten Hausmittel kennen und in Bereitschaft halten, ohne jedoch durch Quacksalberei den Arzt ersetzen zu wollen. Am besten ist es, sich dieser Mittel, wenn es irgend sein kann, nur unter Anleitung und Beratung des Arztes zu bedienen. Die Gesamtheit der Hausmittel bildet die kleine, oft, besonders auf dem Lande, höchst nützliche Hausapotheke.

Dagegen steht es dem Manne zu, das Hausrecht (siehe dort), wo es noch tut, zu üben, alle Vermögens- und Erwerbsangelegenheiten zu besorgen, auf die Beobachtung der Hausverträge zu halten u.s.w. In allem werden aber Hausherr und Hausfrau sich teilnehmens und beratend zur Seite stehen und ein besonders beide gleich sehr interessierenden Geschäft wird die Erziehung der Kinder und die Anleitung des Gesindes zur Erfüllung seiner Pflicht, zur Rechtschaffenheit und Frömmigkeit sein.

Quelle:
Ein Auszug aus dem Bilder-Conversationslexikon für das deutsche Volk  —  Ein Handbuch zu Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse und zur Unterhaltung in vier Bänden.   —  Aus dem Band 2, Seite 342/343  —  Leipzig im Jahre 1838


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