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Kirchenpatron
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Kirchenpatron,  — 

Kirchenpatron ist der Engel oder Heilige, dessen Schutze ein Kirche (oder Gemeinde) vorzugsweise anvertraut ist. Ihre Einführung fällt mit der Heiligenverehrung und Erwählung von Namenspatronen in gleiche Zeit. Die Kirche zu Rom verehrte die Apostelfürsten nicht bloß als Heilige, sondern auch als Kirchenpatrone, wie der hl. Leo mehr als einmal ausspricht

(„Credimus atque confidimus... nos specialium patronorum orationibus adjuvandos etc. erm. I.)”;

die Kirche zu Smyrna war der Obsorge des hl. Polycarpus übergeben, Ignatius und Eyprian wurden schon sehr bald als Patrone ihrer Gemeinden verehrt, und so wählte jede Gemeinde den aus ihrer Mitte hervorgegangenen Märtyrer zum besonderen Beschützer. Die kirchliche Einrichtung, Reliquien der Heiligen (zumal der Märtyrer) unter den Altären aufzubewahren, begründete das Patrocinium dieses Heiligen (Patronschaft von Seite des Heiligen und Festfeier von Seite der Gemeinde) für die betreffende Kirche.

Die Synode zu Mainz (813) und ein Decretum apostolicum machte das Patrocinium zur kirchlichen Observanz und reihte dasselbe den ersten Festen ein.

Aus sehr begreiflichen Gründen ist an vielen Orten die seligste Jungfrau, als Königin der Heiligen, zur Kirchenpatronin erwählt. Sonst hängt die Wahl von den Umständen der Gründung einer Kirche ab. Daß Heilige in ihrer Heimat, Wirkungs- oder Verklärungssphäre als Patrone erwählt werden, versteht sich von selbst. Ritterliche Kirchenbauer bevorzugten ritterliche Heilige, z. B. den heiligen Martin und Georg; Landleute solche, denen ein besonderer Einfluß auf Bedürfnisse ihres Lebenskreises zugeschrieben wird, z. B. den hl. Leonhard, Sebastian, Rochus, Florian, Jo. v. Nepomuck, Joseph, Barbara etc. Orden wählten hl Ordensmänner als Kirchenpatrone. Es gibt übrigens auch Kirchen, die keinen Patron sensu strictiori haben, sondern auf einen sog. titulu Ecclesiae gebaut sind; z. B. der hl. Dreifaltigkeit, dem hl. Kreuze u.s.w.

Canonische Vorschriften über Ernennung eines Kirchenpatrons bestehen folgende:

  1. muß der Patron ein Heiliger sein,
  2. muß die Meinung der beteiligten Gemeinde und
  3. die Genehmigung der Congregatio Rituum eingeholt werden.

Dogmatisch gründet sich die Praxis, Kirchenpatrone zu erwählen, einerseits auf die Herrschaft der Heiligen durch ihre Teilnahme an der Herrlichkeit Christi, andererseits auf die Communio sanctorum, die der streitenden Kirche die Anteilnahme der Heiligen an ihrem Leben und ihren Geschichten sichert.

Der Vorwurf, die Kirchenpatrone seien ein Überbleibsel des heidnischen Larencultus, widerlegt sich hierdurch von selbst.

Quelle: Kirchenlexikon oder Encyklopädie der katholischen Theologie und ihre Hilfswissenschaften von 1851
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