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Kerzentragen, Kerzenweihe
Kerzentragen, Kerzenweihe -

Brennende Kerzen werden besonders bei theophorischen Prozessionen vom Clerus und den hervorragenden Laien getragen, wie sie auch hier besonders am Platze sind, um einerseits auf das unter Brodsgestalt verborgene Licht der Welt hinzuweisen, andererseits den lebendigen Glauben der Träger an die sakramentalische Gegenwart des Herrn anzudeuten. Das Kerzentragen bei Leichen begängnissen, dessen Gregor von Nazianz, Hieroniymus, Amborisus und Christophomus schon erwähnen, ist die natürliche Zeremonie, welche das Gebet:

„das ewige Licht leuchte ihnen” (den Abgestorbenen)
begleitet. Bei der feierlichen Excommunication tragen die Büßer Anfangs brennende Kerzen: sobald sie aber die Schwelle des Gotteshauses hinter sich haben, werden sie ihnen ausgelöscht („die Leuchte der Gottlosen wird ausgelöscht werden”, Sprüchwort 13,9.) —

Feierlich wird die Kerzenweihe am Feste Mariä Reinigung vorgenommen , woher dieses Fest auch den Namen Lichtmeß erhalten.

Das Alter dieser feierlichen Segnung läßt sich nicht mehr mit Genauigkeit ermitteln, immerhin aber fällt ihr Ursprung vor das achte Jahrhundert. Über ihren Sinn geben den besten Aufschluß die Gebete der Kirche bei der Segnung selbst; darnach sollen alle diejenigen, welche die geweihten Kerzen fromm gebrauchen, zur wahren Gotteskenntnis erleuchtet, mit dem Feuer der Liebe entzündet, mit der Gesundheit des Leibes und der Seele begnadigt, vor allen Nachstellungen des bösen Feindes geschützt und zu den Wohnungen des ewigen Lichtes glücklich geleitet werden.

Während der Verteilung der geweihten Kerzen wird vom Chor der Lobgesang des greisen Simeon „nunc dimittio servum tuum” angestimmt, dann geht die Prozession vor sich, während welcher die sie Begleitenden die angezündeten Kerzen in den Händen tragen. —

Sonst findet sich in der Kirche noch eine doppelte Benediction der Kerzen, eine gewöhnliche, welche unter dem Jahre vorgenommen wird, wenn die Zahl der am Lichtmeßtage geweihten nicht ausreicht, und eine andere der Sterbekerzen (s. Marzohl und Schneller V. 1. S. 368).

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